Hundesteuerfrei das ist ja toll.
Ich habe vor paar Tagen eine mail angeschrieben und heute ein Antwort erhalten. Ich komme aus Schleswig-Holstein. Da habe ich nochmal angeschrieben wie es bei GdB 100 aussieht.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Frau Rutenberg,
laut
§ 5 Nr. 4 der Hundesteuersatzung der Stadt ***** wird die
Hundesteuer auf die Hälfte ermäßigt, wenn der/die Hundehalter/in unter
das Schwerbehindertengesetz fällt und ein Grad der Behinderung von
mindestens 50 festgestellt wurde.
Sollten
Sie also einen Schwerbehindertenausweis besitzen und wurde bei Ihnen
mindestens ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt, benötige ich
bei Anmeldung Ihres Hundes ein Kopie dieses Ausweises.
Ihren Hund können Sie dann entweder in unserem Bürger-Service-Büro oder aber bei mir persönlich anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
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