Keine Hundesteuer für Hörbehinderte

  • Nun habe ich letzte Woche vom Ordnungsamt einen Steuerbescheid bekommen, dass ich den Hund anmelden solle....

    ... Miriam machte mich dann doch nochmal darauf aufmerksam, dass ich eventuell befreit werden könnte.

    Ich habe also eine Begründung geschrieben und bin zum Amt, Abt. Steuerwesen.

    In der Begründung habe ich kurz und knapp erwähnt:

    - der Hund ist eine Golden Retriever / Labradormischung, eine beliebte Blindenhunderasse.

    - er sagt Bescheid wenn es klingelt oder weckt mich wenn der Wecker loslegt

    - Er macht mich durch seine Reaktion auf nahende Autos aufmerksam.

    -----

    Der Mitarbeiter vom Ordnungsamt blätterte in seinen Gesetzen und sagte mir dann, dass normalerweise ein Amtstierazt bestätigen müsse, dass der Hund für Gehörlose als Hilfe geeignet ist.

    Ich erwähnte daraufhin, dass wir das natürlich belegen könnten, dieses aber die ganze Sache nur verkompliziere.... Tür auf und den Hund einfach mal reingeholt.

    Also, die Sache war überzeugend, den Steuerbescheid samt Marke habe ich - die 0,- Euro habe ich selbstverständlich unverzüglich überwiesen :twisted: :

    [Blockierte Grafik: http://www.dcig-forum.de/doc/hst.jpg]

  • Hallo Thomas,
    es ist wirklich überall verschieden, also nicht allgemein gültig. Ich habe auch nie Hundesteuer zahlen müssen, brauchte keine Begründung, nur auf Grund meines Schwerbehindertenausweises , bekam ich sofort Steuerbefreiung. Allerdings habe ich auch 100% im Ausweis und von Ertaubung weiß bis heute das Versorgungsamt noch gar nichts. Denn mehr als 100% bekommt eh keiner.
    Was ich jedes Jahr bekomme, ist ein Brief von der Gemeinde, dort steht drauf, dass ich 0.00 Steuer für den Hund zu zahlen haben. Na ja, das Portogeld könnten die sich auch sparen. :?
    Gruß,Rosemarie.

    2005 links CI Freedom
    2006 rechts CI Freedom mit Double Array Implant wegen verknöcherten Cochlear
    seit Freitag dem 13.09.2013 beiderseits den N5 von Cochlear

  • Hallo Rosemarie und Thomas,

    ihr werdet Jahr für Jahr diese Bescheide bekommen. Bitte immer schön aufheben. :wink:
    So war das damals bei mir auch bis zum Ableben unseren Hundes.
    Auch ich habe von Anfang an nichts bezahlen müssen auf Grund meiner Behinderung. Ich fragte nie nach warum. Fehlte mir noch dass ich sonst hätte dann plötzlich doch was zahlen müssen.

    Ja, ja, über 100% kommst du nicht rüber.Egal ob du taub oder blind bist.

    Wieso ist das nicht überall so Sandra??? Sich schon mal schlau gemacht??

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das Einkassieren ist Gemeinde- / Stadtsache.
    Folglich können die Gemeinden / Städte bestimmen, wie hoch die Hundesteuer ist, und auch, wer davon befreit wird.

    Damit gibt es wahrscheinlich auch Städte, die keine Befreiung von der Hundesteuer erlauben.

    Daher kann ich immer nur dazu raten, sich an die eigenen Gemeinde / Stadt zu wenden, denn wer unter welchen Voraussetzungen befreit wird, muss schriftlich festgehalten werden.

    Grüße,
    Miriam

  • @Peggy: Wer mich kennt, weiss dass ich keine allgemeine Infos aus Jux einstelle. Ich habe zwar keine Haustiere aber hatte für eine Freundin mich schlau gemacht...... Ihre Gemeinde indem Sie wohnt hatte die Befreiung abgelehnt, aber frag mich bitte jetzt nicht genau aus welchem Grund - soweit ich mich entsinne, weil bei denen im Gesetzttext/-bestimmungen nichts stand und somit musste Sie zahlen. Ob Sie zwischenzeitlich mit den Gesetzttext die ich im Internet von anderen Stadtverwaltungen o.ä. fand (aber konnte nirgends handfestes "schwarz auf weiss" finden worauf man pochen könnte) nochmals anfragte weiss ich leider nicht!

    Fakt ist, dass scheinbar nicht überall sooo problemlos abläuft bzw. nicht jeder Mitarbeiter der Gemeinde-/Stadtverwaltungen damit auskennt.

    Wollte eh nur darauf hinweisen, dass man dies nicht so verallgemeinern kann - insbesondere wenn diese nur Gemeinde-/Stadt- bzw. Bundeslandsache ist!
    Und leider steht nirgends was für Merkzeichen im SchwebiAusweis haben muss um ggf. darauf zu pochen. Bei Merkzeichen "aG" und "BL" könnte ich mir noch vorstellen aber bei den Restlichen........

    Gruss Sandra

  • Soviel ich weiß, gibt es bei manchen Themen unterschiedliche "Einzelfallentscheidungen".
    Eine Dezernentin vom Versorgungsamt hat mir einmal erklärt: Gesetzestexte muss man lesen können.
    Wenn im Text steht - "kann " so und so gehandhabt werden, dann hat der Sachbearbeiter Entscheidungsspielraum.
    Steht aber - es "ist " so und so zu handhaben, dann "muss " genau danch gehandelt werden.
    Das könnte eine Erklärung dafür sein, warum die Hundesteuer unterschiedlich angewendet wird. Das gilt auch für andere Gebiete. Und jede Stadt oder Gemeinde hat ihre eigenen Satzungen.

    Freundliche Grüße

    Helga

    Erstes CI 2005, Zweites CI 2008.
    Begeisterte Freedomträgerin

  • Jupp. Ich hab mal gegoogelt, es ist wirklich so, dass jede Stadt ihre Satzungen hat.

    Ich denke mal, ich hatte einfach Glück und einen netten Sachbearbeiter.

    • Offizieller Beitrag

    Huhu,

    also... wir haben ja seit Januar einen Hund und ich habe den natürlich sofort bei unserer Stadt gemeldet.
    Damals habe ich direkt einen Antrag auf Befreiung der Hundesteuer gestellt. Bei uns im Kreis ist es so, dass Hunde von Blinden, Tauben und hilfebedürftigen Personen befreit werden, wenn der Hund für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist.
    Diese Eignung stellte sich für einen knapp 3 Monate alten Welpen natürlich als schwierig heraus... allerdings habe ich wahrheitsgemäß in dem Antrag auf Befreiung gesagt, dass er damals schon signalisierte, wenn jemand an der Tür steht.

    Nunja... der Antrag musste genehmigt werden... und heute, also nach knapp 4 Monaten habe ich den Bescheid bekommen. Wir müssen für Januar die Hundesteuer zahlen, ab Februar sind wir von der Hundesteuer befreit.

    Hat sich also doch gelohnt, einen solchen Antrag zu stellen, vorher auch Kontakt (per Mail) mit dem Sachbearbeiter im Rathaus aufzunehmen.

    Grüße,
    Miriam

    PS: Wir müssen für den Januar zahlen, da eine Befreiung spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats gestellt werden muss, zudem die Befreiung geltend gemacht wird.

  • Hallo,
    hier habe ich für Euch einen Tip wegen Befreiung von Hundesteuer. Also Sandra kommt ja aus meiner Gegend.
    Auf Schwerbehinderten Ausweiss muss GL ( Gehörlos ) draufstehen und 100 %. Ich bezahle keine Hundesteuer, da ich GL habe.
    Um GL zu bekommen, muss man zum Versorgungsamt gehen.

    Lg Tina

    Pferde sind im Mosaik des Lebens nur ein Teilchen, ebenso wie Menschen auch. Alles was lebt ist auf der Erde durch dieses Mosaik spirituell miteinander verbunden. So arbeite die Natur, und sie ruft nach uns. Wir müssen sie nur besser verstehen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Tina,

    Hundesteuer ist eine lokale Steuer, ebenso wie die Abfallgebühren.
    Man sollte bei der für sich zuständigen Behörde schauen, ob hörbehinderte Personen von der Hundesteuer befreit werden können. Generell ist dieses nämlich nicht der Fall.

    Grüße,
    Miriam

    PS: Ertaubte Personen bekommen in der Regel nur einen GdB von 80, sowie das Merkzeichen GL (und das Merkzeichen RF), nicht einen GdB von 100.

  • Hallo Miriam,
    auf meiner Ausweis steht GL,RF und Gdb von 100.
    Ich bezahle jahre lang keine Hundesteuer, da ich von Hundesteuer befreit bin. Die Gemeindeamt hat dies anerkannt in meiner Gegend. Ganz wichtig ist, dass man sich informieren muss und Schlau macht. Mein Motto ist : Immer Fragen,fragen,fragen. Denn Fragen kostet nix 8) Meinstens aus meiner Erfahrung wird einfach zu wenig Fragen gestellt um korrekte Antworten zu bekommen. Egal, wo ich bin, stelle ich zuerst immer die Fragen, z.B. Ärzte, Behörden u.s.w.
    Das hatte ich nähmlich meinem ehemaliger Klassenlehrer zu verdanken.

    Lg Tina

    Pferde sind im Mosaik des Lebens nur ein Teilchen, ebenso wie Menschen auch. Alles was lebt ist auf der Erde durch dieses Mosaik spirituell miteinander verbunden. So arbeite die Natur, und sie ruft nach uns. Wir müssen sie nur besser verstehen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Tina,

    ja, richtig... Fragen kostet nichts. Wie bereits geschrieben, gibt es durchaus Städte und Landkreise, die hörgeschädigte Bürger von der Hundesteuer befreien.
    Allerdings ist ein solches Forum eine allgemeine Informationsquelle für viele Hörgeschädigte. Und da ist es mir halt wichtig zu sagen, dass es nicht generell gilt, dass alle Hörgeschädigten von der Hundesteuer befreit werden, sondern dass es von der Kommune abhängig ist.

    Weiterhin gibt es auch für Ertaubte in der Regel keinen Ausweis mit einem GdB von 100 (sofern nur die Ertaubung vorliegt), sondern einen Ausweis mit GdB von 80.
    Das nur zur Information...

    Grüße,
    Miriam

  • Sollte zufällig mal jemand wissen müssen, wie das in Bochum ist - einfach ne PM schicken.
    Ich kann ja dann mal im Kassen- und Steueramt nachfragen. :wink:

    (Mach ich jetzt mal nicht, weil ja schon festgestellt wurde, daß es unterschiedlich sein soll - also nützt die Auskunft ohne konkreten Bedarf wohl eher nix.)

    Es gibt auf Erden keinen Kummer, den der Himmel nicht heilen könnte. (William Paul Young, "Die Hütte") In memoriam Robert Enke

  • Hallo,

    vor einigen Monate wollte ich für meine Freundin wg. Hundesteuerbefreiung helfen. Sie hatte bei der Gemeinde gefragt und man sagte Ihr, dass in Ihre Gemeinde sowas nicht gibt.

    Scheinbar ist das sogar von Stadt/Gemeinde zu Stadt/Gemeinde unterschiedlich. Denn 2 weitere Bekannte die ebenso einen Hund haben wohnen in Nachbargemeinde und bei denen hat geklappt.

    Da ich kein Hund habe, weiss ich im Grunde genommen nicht genaues womit das ganze zusammenhängt und worauf man "schwarz auf weiss" belegen kann!

    Gruss Sandra

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Jede Gemeinde / Stadt hat eine Gebührenordnung, auch für die Hundesteuer, in denen steht, wie teuer die Haltung eines Hundes ist.
    Für die Stadt Unna ist dieses sogar online einzusehen, so dass ich vorher sehen konnte, ob und unter welchen Auflagen man von der Hundesteuer befreit werden kann.

    Vielleicht schaust du mal online?

    Grüße,
    Miriam

  • Also keine Hundesteuer bei 100 % Schwerbehinderung???? Wäre nicht schlecht. Doch was ist, wenn der zukünftige "Hund" nur ein "Hündchen" (Chihuahua) ist? :wink: Gilt das dann auch? Schließlich kann der auch "bellen" und "beißen" lol.

    Bin gespannt auf eure Antworten.

    Gruß, Violamaus

    linkes Ohr Cochlear Implantat Nukleus 6 CP 910 seit dem 14.02.2017
    rechtes Ohr Cochlear Implantat Nukleus 7 CP 1000seit dem 20.09.2018

    Man ist nicht behindert, man wird behindert!

  • Zitat von "muggel"

    Hallo!

    Jede Gemeinde / Stadt hat eine Gebührenordnung, auch für die Hundesteuer, in denen steht, wie teuer die Haltung eines Hundes ist.
    Für die Stadt Unna ist dieses sogar online einzusehen, so dass ich vorher sehen konnte, ob und unter welchen Auflagen man von der Hundesteuer befreit werden kann.

    Vielleicht schaust du mal online?

    Grüße,
    Miriam

    Persönlich vorsprechen ist besser.

    Ich sollte zuerst eine amtstierärztliche Bescheinigung vorlegen (Behindertenhund mit entsprechender Ausbildung) - aber ich hab den Wuff mitgenommen ins Amt und der Sachbearbeiter hat im Rahmen seines Ermessensspielraumes mir die Marke "So" gegeben.

    Also: Kontakt suchen.