Hallo,
nun mal etwas in Sachen KK und Fahrkostenerstattung zu den
Einstellungsterminen.
Durch einige Berichte hier im Forum war ich ja vorgewarnt bzgl. Fahrkostenerstattung. Entsprechend habe ich
mich vorbereitet und bin dann mit den nötigen Belegen frohen Mutes zur KK marschiert.
Warum frohen Mutes? Ich dachte in meinem Fall wäre es gar nicht soooo schlimm.
Denn die Kostenzusage für das CI war ausdrücklich auf das implantierende
Krankenhaus in Koblenz ausgestellt.
Für mich logisch das dann auch die anfallenden Fahrkosten zur Nachbehandlung
genehmigt werden.
Nun ja, die Sachbearbeiterin war etwas unerfahren in dieser Sache,
beziehungsweise es ist ihr erster Fall. Erstaunlich, denn ich würde augenscheinlich
annehmen das sie schon sehr lange diesen Job macht.
Sie erklärte mir dann, dass die Fahrkosten für Behandlungen nur bis zu fünf Tagen nach stationärem Aufenthalt erstattet
werden, bei Kontrolluntersuchungen nach 14 Tagen.
Das ich auch in ein näheres Krankenhaus hätte fahren können.
Meine Erklärung das die Vorgehensweise der Behandlung nach einer Cochlea Implantation völlig anders
ist und sich über einen langen Zeitraum erstreckt und der Hinweis das die Kostenübernahme für das CI auf die Koblenzer Klinik ausgestellt war und die Einstellungen nur dort vorgenommen werden können, half nicht weiter.
Dazu müsste ich die medizinische Indikation nachweisen.
Immerhin wurde die Sache dann zur Chefsache.
Irgendwie war ich auch ratlos wie ich der Frau erklären soll das es eigentlich
ihre Aufgabe ist, sich darüber zu informieren in welchen Fällen die Fahrkosten
übernommen werden.
Nun bin ich wirklich gespannt was passiert. Mit langer Bearbeitungszeit ist zu
rechnen, da es sich um Chefsache handelt.
Gruss Flocke