Hallo,
ich bin von Geburt an mindestens hochgradig schwerhörig und habe bis zu meiner CI -OP beidseitig HG s getragen. Durch die OP bin ich leider rechts komplett ertaubt.
Ohne HG links bzw demnächst das CI rechts höre ich weder einen Rauchmelder noch das Telefon. Das Telefon konnte ich manchmal mit meinem Restgehör links und rechts noch hören.
Da ich mich in der letzten Zeit zwangsläufig mit meiner Schwerhörigkeit intensiv auseindersetzen musste, kam auch die Überlegung auf, dass ich, wenn ich alleine bin, nachts weder Rauchmelder noch Telefon höre. Aus diesem Grunde möchten wir gerne auf entsprechend Rauchmelder und ein entsprechendes Telefon umrüsten.
Ich habe inzwischen mitbekommen, dass die gesetzliche Krankenversicherung nach Verordnung durch den HNO die Kosten für einen hörbehindertengerechten Rauchmelder zumindest teilweise übernimmt.
Ich bin Kommunalbeamtin in NRW und als solche zu70 % beihilfeberechtigt nach den Vorschriften des Landes NRW und zu 30 % mit BE - Tarif bei der Debeka krankenversichert.
Meine Frage ist, ob hier evtl. jemand Erfahrung mit der Kostenübernahme der Beihilfe NRW und der Debeka hat.
Um eine entsprechende Verordnung zu erhalten, mache ich mir keine Sorgen, die erstellt mir bestimmt auch die Klinik. Dort werde ich das Thema im Rahmen der EA am 17.07.2017 auch auf jeden Fall ansprechen.
Vielen lieben Dank für eure Rückmeldungen!