Schwerbehindertenausweis ...neue Bedingungen für das Jahr 2017?

  • Hallo zusammen,

    zur Zeit habe ich einen grünen Schwerbehindertenausweis mit 80 GdB und RF. ( dies bekam ich als noch 2 HG und hochgradig bis an taubheit grenzend schwerhörig war von Geburt an)

    Nun habe ich einen Antrag auf Neufestellung gestellt. Ich gebe zu als "alter Hase" Schwerbehinderung betreffend bin ich sehr schlecht informiert was nun der neueste Stand in der Gesetzgebung ist.
    Nun bekam ich ein Schreiben vom Versorgungsamt, dass sie den Antrag erhalten haben, prüfen werden und gegebenfalls mich sogar zurückstufen könnten.
    Jetzt bin ich ratlos.

    Auf einem Ohr habe ich nun ein CI und das andere ist HG versorgt - Status hochgradig bis an taubheit grenzend schwerhörig.

    Welchen Chancen habe ich, dass mir meine 80 GdB bleiben und ich einen orang-grünen Ausweis mit RF und GL Zeichen bekomme?

    Gut ich hatte den Antrag auch gestellt, weil ich bereits an zweimal wg. Tumoren erkrankt bin. Der erste war noch gutartig. Nun ist das Ganze aber bösartig.

    Ich glaube aber, dass die Hörbehinderung den Krebs was die GdB anbelangt topt.

    Vielleicht kennt sich jemand aus. Ansonsten werde ich meinen Antrag sicherheitshalber zurückziehen, das müsste ja noch gehen, solange kein Bescheid erfolgt ist.

    Danke euch allen für eure Anteilnahme.

    Sonnige Grüße
    Trineline

  • Bin mir zu 100%sicher dass du nicht zurück gestuft wirst egal wie die Prüfung abläuft.....
    Hab mit hörgerät auch 80 vor Jahren bekommen bis heute. Jetzt mit CI ist es sogar schlechter da mein restgehör weg ist. Ich kam bisher nicht auf Gedanken deshalb einen neuantrag zu stellen :D

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  • Bin mir zu 100%sicher dass du nicht zurück gestuft wirst egal wie die Prüfung abläuft.....


    Man soll nie sicher sein, habe bei einem Bekannten mitbekommen, dem das passiert ist. Man sollte am besten vorher erkundigen/recherchieren was einem zusteht und dann abwägen ob man einen Änderungs-/Verschlimmerungsantrag stellt - vorausgesetzt lt. Versorgungsmedizinische Regelung steht dieses/jenes zu. Der Bekannte hatte nach der CI Op ändern wollen und das ging gründlich daneben. Was GdB anbelangt wurde ihm nicht zurückgestuft, aber alles andere wurde aberkannt.

    @Trineline...bei Dir ist jetzt die Frage, ob der GdB allein auf die Hörschädigung zählte und wie sah Dein Audiogramm bei damaligen Antrag aus bzw. Seit wann hast Du den SchwebiAusweis?
    Ohne Audiogrammwerte kann man wie Miriam bereits erwähnte nichts darauf eingehen.

    Bitte macht von euren Anträge eine Kopie, was ihr beim Versorgungsamt einreicht, nur darauf kann man sich berufen.

    Gruß
    Wallaby

  • Mein Kollege, der mir gegenüber sitzt, hat Prostata-Krebs.
    Nach Chemos und OP und langer Abwesenheit wegen Krankheit, hatte er GDB 50.
    Jetzt hat er mir gesagt, dass ihm der Schwerbehindertengrad wieder aberkannt wurde.
    Er gilt als geheilt.
    Eigentlich wollte er in die Schwerbehindertenrente gehen, daraus wird jetzt wohl nichts mehr.

    Ich bin echt froh, dass ich meinen GDB100 unbefristet habe, werde die Füße sicher ganz still halten..........

  • Mein Kollege, der mir gegenüber sitzt, hat Prostata-Krebs.
    Nach Chemos und OP und langer Abwesenheit wegen Krankheit, hatte er GDB 50.
    Jetzt hat er mir gesagt, dass ihm der Schwerbehindertengrad wieder aberkannt wurde.
    Er gilt als geheilt.

    Da ist die „Heilungsbewährung“ dran schuld: Nach Ablauf der Zeit der Heilungsbewährung wird der GdB neu bewertet. Soweit kein Rückfall feststellbar ist, wird regelmäßig ein niedrigerer GdB für die Zukunft festgesetzt. Dies ist häufig auch dann der Fall, wenn sich der Gesundheitszustand nach Ablauf der Heilungsbewährung gar nicht geändert hat, weil nun die Bewertung nach den konkret verbleibenden Funktionsbeeinträchtigungen erfolgt. Diese Herabsetzung oder Streichung des GdB ist nach § 48 SGB X gerechtfertigt, weil die erfolgreiche Heilungsbewährung als wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gesehen wird.

    Übrigens: Das Gl gibt es fürs CI auch nicht aus Jux und Laune: Ich musste nachweisen, dass ich bereits vor dem 7. Lebensjahr an schweren Sprachstörungen litt; was dank alter Unterlagen vom Gesundheitsamt aus den 1960ern auch im Kontext mit meiner Körperbehinderung problemlos möglich war.

  • Auf die CI´s bekommst du max.80% nach Stand der Dinge,
    lass es ruhen,
    du hast RF, das ist gut,
    ob du GL dazu bekommst ist fraglich, siehe Vorschreiber
    Mit der Hörherstufung wegen Krebs, ist fraglich,
    wie du schon schreibst alles recht wackelig.
    Wrum willst du denn eine Höherstufung, soviel ich weiss, ist das doch nur steuerlich relevant, die letzten 20% ????

    Ich wünsche dir alles Gute weiterhin

    Grüße
    Sigrid


    schwerhörig nach Masern 1962
    HG seit 1964
    Hörsturz 2000
    bilateral CI von Cochlear: Okt. 2007/Nov.2008, N6 seit 29.11.2013

  • Ich habe einen GDB von 60% - unbefristet- und werde nun nach meiner Implantation die Füße ebenfalls ganz still halten!

    CI bilateral: Mi1200 SYNCHRONY (am 19.04.2017 links und am 20.11.2018 rechts), Prozessor: MEDEL - Sonnet1

  • Zitat

    Auf die CI´s bekommst du max.80% nach Stand der Dinge,


    Wo steht denn das man nur Max 80% bekommt auf ci ?
    Das ist bei uns nicht so...

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    • Offizieller Beitrag

    Gehörlosigkeit – gemessen ohne technische Hilfsmittel – wird immer mit höchstens 80 % bewertet.
    Erst bei weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie z.B. Gleichgewichtsstörungen, kann eine höhere Einstufung erfolgen.
    Das sollte sich aber keiner wünschen – oder?

    Grüße, Wolfram

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das steht in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, also dem Regelwerk, welches bezüglich Einstufung herangezogen wird.
    Ein GdB von 100 steht nur Kindern zu, die vor dem 7. Lebensjahr ertaubt sind.

    Wer als Erwachsener einen GdB von 100 hat, der hat neben der Hörbehinderung noch andere Einschränkungen, zB durch Tinnitus verursachte psychocoziale Probleme, Sprachstörungen, Gleichgewichtsstörungen etc pp.

    Grüße,
    Miriam

  • Siehe auch: Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (PDF-Paper zum Download)

  • Hallo Trineline,
    ich hätte alles so gelassen wie es ist, keine schlafende Hunde wecken.....

    gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Hallo ihr Lieben,

    nochmals herzlichen Dank für eure Statements.

    Warum ich den Antrag stellte, weil ich die alte Regelung noch kannte und mir nicht klar war, dass nur das "Schlimmste" Gewicht hat.
    Zweitens wollte ich gerne einen grün-orangefarbenen Ausweis.

    Aber wie schon gesagt...

    Habe bereits meinen Antrag zurückgezogen.

    Das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen. Dank euch!!!


    Herzlichen Grüße
    Trineline

  • Hallo,

    das steht in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, also dem Regelwerk, welches bezüglich Einstufung herangezogen wird.
    Ein GdB von 100 steht nur Kindern zu, die vor dem 7. Lebensjahr ertaubt sind.

    Wer als Erwachsener einen GdB von 100 hat, der hat neben der Hörbehinderung noch andere Einschränkungen, zB durch Tinnitus verursachte psychocoziale Probleme, Sprachstörungen, Gleichgewichtsstörungen etc pp.

    Grüße,
    Miriam

    Was ist wenn diese Kinder Erwachsene sind ? Werden sie automatisch runtergestuft ?

  • Zitat

    "Erwachsene die vor ihrem 7. Lebensjahr mind. an Taubheit grenzend schwerhörig wurden, bekommen ebenfalls einen GdB von 100 zuerkannt, sowie die Merkzeichen „GL, RF“."

    Aus:

    Also nein. Wer als Kind an Taubheit grenzend schwerhörig ist, wird wohl auch leichtere Sprachfehler haben,die ein spät ertaubter ja nicht unbedingt hat.

  • Hallo Ihr Lieben,
    Ich habe davon gehört, dass es eine Änderung geben soll gerade für Hörgeschädigte. Es soll dann mit Prothese gerechnet werden.
    Ich stecke jetzt voll drin. War mit meiner Ersteinstufung nicht zufrieden, da ein Sehfehler, den ich von Geburt habe nicht berücksichtigt wurde ( Hören und Sehen wird ja nochmal anders berechnet).
    Naja wird jetzt wohl ein Eigentor. ;(
    Liebe Grüsse

  • Aus:

    Also nein. Wer als Kind an Taubheit grenzend schwerhörig ist, wird wohl auch leichtere Sprachfehler haben,die ein spät ertaubter ja nicht unbedingt hat.


    Meine Tochter ist von Geburt an " an Taubheit genzend schwerhörig " , hat auch seit dem ersten Lebensjahr den GdB 100 . Im Alter von 4 und 7 bekam sie erst links dann rechts ein CI . Jetzt ist sie 21 und nun soll der GdB auf 80 gesenkt werden . Grund ist eine gute Sprachkompetenz !!! Ohne CI ist doch trotzdem zu 100 Prozent gehörlos ! Oder sehe ich das falsch ??

  • Hallo Simone,

    wie kam das VA auf Rückstufung? Habt ihr Verschlimmerungsantrag gestellt?
    Aktuell werden GdB ohne HG/CI berechnet - jedoch ist man durch CI nicht zwangsläufig gehörlos, da manche noch Resthörwerte habe, welches bei der OP nicht zwangsläufig verloren gehen muss.
    Da du schrieb, dass Deine Tochter bereits GdB 100 vor dem 7. Lebensjahr bekam, wäre jetzt interessant weshalb zu einer Rückstufung kommen soll!

    Gruß
    Wallaby

    Einmal editiert, zuletzt von Wallaby (17. Oktober 2017 um 11:19)