• hallo hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen , bin schon seit 2008 50 % schwerbehindert unteranderem auch wegen Schwerhörigkeit. Habe vor Weihnachten Verschlimmerungsantrag wegen CI einseitige Taubheit rechts mit linksseitiger Verschlechterung im 1,5 khz Bereich gestellt mit beilage vom Ton Audiometer vom Unfall Krankenhaus Berlin. Jetzt kam der ablehnende bescheid das es bei 50% bleibt folgende Gesundheitsstörungen wurden berücksichtigt: Gleichgewichtsstörungen, Psychische Beeinträchtigung, Schwerhörigkeit, Bluthochdruck,und noch weitere aber kein Wort von Taubheit stelle mal das Ton Audiometer mit ein .Was meint Ihr wäre ein Widerspruch sinnvoll?

  • Hallo ja ich würde einen Wiederspruch einlegen.
    Zum Vergleich.....
    Ich hab seit Jahren 80% und bei Antragstellung trug ich noch beidseitig hörgeräte ohne weitere Einschränkungen.
    Als bei meiner Tochter das zweite CI implantiert worden ist bekam sie volle 100%.

    Grüße

    Gesendet von meinem SM-A520F mit Tapatalk

  • Ja, würde auch Widerspruch einreichen, aber ohne "e". ;)
    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn man das Tonaudiogramm alleine betrachtet, so hast du auf der einen Seite eine Taubheit, auf der anderen Seite eine Normalhörigkeit. Gleiches gilt für das Sprachaudiogramm: rechts liegt eine Taubheit vor, links eine Normalhörigkeit. Dies macht einen (Einzel)-GdB von 20 aus.

    In der Regel werden die Einzel-GdBs verschiedener Beeinträchtigungen nicht addiert, sondern es zählt der höchste Einzel-GdB. In den Fällen, bei denen zwei Einschränkungen sich gegenseitig verstärken (z.B. Sehbeeinträchtigung und gleichzeitig Hörbeeinträchtigung), wird auch der Einzel-GdB nicht addiert, sondern "miteinander" berechnet, z.B. höchster Einzel-GdB + 50% * zweithöchster Einzel-GdB etc.

    Du kannst dennoch einen Widerspruch schreiben, jedoch sehe ich die Chancen (nur aufgrund der einseitigen Taubheit) eher gering, dass sich der Gesamt-GdB ändert.

    Grüße,
    Miriam

  • Hallo,

    ich würde mit den Hörkurven, die du hier gepostet hast, keinen Widerspruch gegen die Ablehnung einreichen. Die Erfolgsaussichten sind meiner Meinung nach relativ gering und das Verfahren kostet Zeit und Nerven.

    Wie muggel schon schrieb, entspricht dein Gehör einem GdB von 20 und du hast deinen Schwerbehindertenausweis wohl eher aufgrund deiner anderen damit zusammenhängenden Beschwerden als durch das reine Gehör erhalten. Dass keine Taubheit in deinem Bescheid genannt wird, erkläre ich mir mal damit, dass du ja auf einem Ohr noch beinahe normal hörst. Im Amtsdeutsch bist du deshalb wahrscheinlich nicht taub, sondern schwerhörig, weil der Begriff "taub" da als komplett gehörlos verwendet wird.

    Wenn ich das mal mit meinen Werten vergleiche... ich war direkt nach der OP letztes Jahr rechts taub durch die OP und links durchgehend im Bereich um 60 db... und damit habe ich auch einen GdB von 50, der nach meinen damaligen Berechnungen auch weiterhin korrekt war. Für mich habe ich daraufhin beschlossen, mit dem Verschlimmerungsantrag die zweite OP abzuwarten, weil ich dann mit beidseitiger Taubheit direkt auf den Maximal GdB von 80 (vllt wegen chronischem dekomprimierbarem Tinnitus auch 90) und Merkzeichen GL aufsteigen kann.

    Aber entscheiden musst du das natürlich selbst. Ich will dir das nicht ausreden, nur eine kleine Orientierung bieten.

    LG
    Sunny

    ab 15. Lebensjahr progressiver Hörverlust ohne Befund
    Mi1200 SYNCHRONY von MED-EL
    links: OP am 20.10.2017, EA 14.11.2017
    rechts: OP 02.02.2016 EA 21.03.2016

    beidseitig inzischen Generationswechsel zu Rondo 3