• Offizieller Beitrag

    Ich geh eher davon aus das es alles Kassen abhängig ist. ...Die einen übernehmen es die anderen nicht.
    Das fängt schon bei den Batterien an ...mir bezahlt die KK 4 packen Batterien meiner Tochter nur 2 !

    Guten Morgen,

    kleiner Tipp von mir: lass dir die gesetzlichen Grundlagen zu dieser Entscheidung geben!
    Die gesetzlichen Krankenversicherungen (nicht private) unterliegen dem SGB! Und dieses besagt sogar, dass Hörgerätebatterien bis zum 18. Lebensjahr übernommen werden!
    Von einer Einschränkung der Menge wird nirgends etwas geschrieben.

    Falls du privat versichert bist, dann gelten die gemachten Aussagen nicht!

    Grüße,
    Miriam

  • Hallo,

    heute hat mich meine KK angerufen und gesagt, dass ich beim ersten CI 2007 Glück gehabt habe. Eigentlich wäre schon damals eine Zuzahlung zu leisten gewesen.
    Meine KK hat das Thema Cochlear Implantate lange nicht genau gehandhabt. Im Oktober letzten Jahres haben sie die Verträge, die abgeschlossen wurden, genau geprüft und dabei festgestellt, dass die Nachsorge zur CI OP eine ambulante Reha ist und daher eine Zuzahlung zwischen 5 % und 10 %, maximal 10 € pro Tag erfordert, ähnlich wie bei Krankengymnastik.

    Ich hatte eigentlich gedacht, dass es Unterschiede in der Beantragung für die Nachsorge gibt. Das ist nicht so. Es ist offensichtlich bei den KKs bisher nicht richtig gelaufen.

    Viele Grüße
    Hildegard

  • Hi ..
    Dann gehört ja meine KK auch zu den blöden.
    Da ja eine normale Anpassung auch ambulant abgerechnet wird. Von daher kann man ja froh sein das mancher nichts zuzahlen muss

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  • Hast du in Freiburg übernachtet Woodys ?
    Wenn ja, war es stationär, wenn nein, dann war es ambulant.

    Allgemein sind inzwischen die Bestrebungen dahingehend, alles was möglich ist, nur noch ambulant, ohne Übernachtung, abzuwickeln.
    Wahrscheinlich gehörst du schon dazu Woodys.
    Spart den Kassen viel Geld.
    Wir hatten noch Glück, dass wir in den schönen Zimmern übernachten durften und so auch alles stressarmer ablief.

  • Hallo zusammen,

    einen Tag nachdem ich von der KK die o.g. glaubhafte telefonische Auskunft bekommen hatte, erhielt ich erneut einen Anruf. Meine Aussage, dass ich nach meinen Nachforschungen im I-Net die Einzige bin, die zuzahlen müsse, hatte die Sachbearbeiterin stutzig werden lassen. Sie hat sich erneut mit dem Thema auseinander gesetzt. Heute kam die geänderte Bewilligung schriftlich:

    Für Sie wurden nach Ihrer Cochlear Implantation Nachsorgemaßnahmen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V beantragt. Gerne übernimmt die XX-KK die Kosten für 20 Einheiten in Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung.
    Eine Zuzahlung ist von Ihnen nicht zu entrichten.

    :) :) :)

    Gruß
    Hildegard

  • Hallo,
    ich habe heute Post von meiner Krankenkasse erhalten. Sie bewilligen mir eine stationäre Reha von 20 Tagen innerhalb von 2 Jahren. Letzter Satz:"Ihr Eigenanteil beträgt je Kalendertag 10,00 Euro."

  • Ich bin gesetzlich Krankenversichert schon immer. .....das mit den Medikamente das weiß ich das da mal was war!
    Aber bei einer stationären Behandlung hab ich noch nie was leisten müssen.
    Hab mal ein bekannter gefragt ob er nach einer op vergangenen Jahres was bezahlen musste. ...Er sagte mir auch nein bei 5 Woche in der Klinik

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  • Bevor hier weiter "geraten" und "gedichtet" wird, hier mal echte Fakten:

    Reha-Zuzahlungen bei Rehabilitationsleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen

    Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
    Bei ambulanten und stationären Maßnahmen durch die Krankenkasse beträgt die Zuzahlung 10 Euro/Tag ohne zeitliche Begrenzung.

    Anschlussrehabilitation (AR) / Anschlussheilbehandlung (AHB)

    Bei einer Anschlussrehabilitation als Krankenhausleistung ist die Zuzahlung in der Regel auf 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

    Befreiung von der Reha-Zuzahlung
    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Sie ganz oder teilweise die Möglichkeit sich von der Reha-Zuzahlung befreien zu lassen (unzumutbare Belastung). Um eine unzumutbare finanzielle Belastung des Patienten zu vermeiden, gibt es bei den gesetzlichen Krankenversicherungen eine obere Belastungsgrenze. Die Reha-Zuzahlung zu den Leistungen darf 2% des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1% des Bruttoeinkommens. Die Krankenkassen verwenden zur Ermittlung des Bruttoeinkommens ein spezielles Verfahren, Ihre Kasse erteilt Ihnen Auskunft darüber.


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    Reha-Zuzahlung bei medizinischen Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

    Stationäre Rehabilitationsmaßnahme
    Die Höhe der Reha-Zuzahlung richtet sich bei der Deutschen Rentenversicherung nach dem Nettoeinkommen. Die Reha-Zuzahlung bei Leistungen des Rentenversicherungsträgers ist auf maximal 42 Tage im Jahr begrenzt. Angerechnet werden Reha-Zuzahlungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen sowie zu Krankenhausaufenthalten, die bereits im selben Kalenderjahr an den Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse geleistet werden.

    Ambulante Rehabilitationsmaßnahme
    Bei einer ambulanten Maßnahme der Rentenversicherung ist keine Reha-Zuzahlung zu leisten.

    Anschlussrehabilitation (AR) / Anschlussheilbehandlung (AHB)
    Bei der Anschlussheilbehandlung ist die Reha-Zuzahlung auf 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

    Befreiung von der Reha-Zuzahlung

    Bei stationären Leistungen, die durch die Rentenversicherung finanziert werden, müssen Sie keine Reha-Zuzahlung leisten, wenn zum Beispiel

    • Sie bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    • es sich bei der Leistung um eine Kinderrehabilitation handelt,
    • Sie während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld beziehen,
    • Sie Arbeitslosengeld II beziehen,
    • Sie Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen,
    • Sie Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen,
    • Sie die Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V im Kalenderjahr, in dem Sie die Maßnahme antreten, bereits erreicht haben.

    Quelle: Zuzahlung Reha: Was Sie wissen sollten - von MEDICLIN

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es ware schön, wenn dafür auch Quellen angegeben werden, damit man im Fall des Falles nachlesen kann, denn gemäß SGB sind die Zuzahlungen für eine Reha im Rahmen der GKV auch auf 28 Kalendertage begrenzt.

    Ergänzend zu den Informationen hier von der AOK die Information zur Zuzahlung, auch für statinäre Krankenhausaufenthalte:

    Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel:
    - Zehn Prozent der Kosten für Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Kostet das Mittel weniger als fünf Euro, zahlen Sie natürlich höchstens den tatsächlichen Preis.
    - Zehn Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Gesamtbetrags für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Jedoch nicht mehr als zehn Euro für den gesamten Monatsbedarf.
    Für besonders preiswerte Medikamente zahlen Sie nichts zu. Das gilt für Medikamente, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, den die gesetzlichen Krankenkassen für das Arzneimittel erstatten.

    Zuzahlung für vollstationäre Krankenhausbehandlung
    - Zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr
    - Keine Zuzahlung bei stationärer Entbindung

    Zuzahlung für Häusliche Krankenpflege
    - Zehn Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme pro Kalenderjahr
    - Zehn Euro je Verordnung

    Zuzahlung für Haushaltshilfe
    - Zehn Prozent der Kosten pro Tag, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro
    Keine Zuzahlung im Rahmen einer Schwangerschaft oder Entbindung

    Zuzahlung für Soziotherapie
    - Zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Kalendertag der Inanspruchnahme

    Zuzahlung für Heilmittel
    - Zehn Prozent der Kosten für die Behandlung sowie zehn Euro je Verordnung

    Zuzahlung für Anschlussrehabilitation
    - Zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr; dabei zählen die Tage des vorherigen Krankenhausaufenthaltes mit

    Zuzahlung für Mutter-/Vater-Kind-Kur
    - Zehn Euro pro Tag

    Zuzahlung für Kuren
    - Zehn Prozent der Kosten für Heilmittel sowie zehn Euro je Verordnung bei einer ambulanten Kur
    - Zehn Euro pro Tag bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationskur

    entnommen von

    Im SGB findet man entsprechende Gesetzestexte. So regelt das SGB V in § 61 die Zuzahlungen für GKV Versicherte für Heil- und HIlsmittel, in § 39 werden die Zuzahlungen für Krankenhausbehandlungen festgeschrieben. Im SGB VI § 32 stehen die Zuzahlungen für medizinische Rehabilitationsleistungen und sonstigen Leistungen usw. Einfach mal etwas googlen....

    Grüße,
    Miriam

  • Hallo,
    ich hatte eine stationäre REHA über 6 Wochen und nichts dazugezahlt, allerdings war für mich als Selbstständiger die RV und nicht die KV zuständig. Warum auch immer...
    Gruß Norbert

    Warum würde mich auch interessieren, ich habe bis jetzt bei jeder Reha 10€ pro Tag dazu bezahlt, auch RV als Kostenträger, bin aber nicht selbständig, sondern Angestellte ?(
    Meine längste Reha im Jahr 2008 dauerte 6 Wochen, also 420€ Zuzahlung damals geleistet.

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
    links: Schwerhörigkeit bei Otosklerose, HG von Phonak

  • Das ist doch alles sehr merkwürdig. ... :confused:
    Einerseits ist es ja unfair gegenüber die wo zuzahlen müssen und die anderen nicht bei gleicher Leistung.
    Vielleicht sollte man einfach die Krankenkasse wechseln. .....

    Gesendet von meinem SM-A300FU mit Tapatalk

  • Das ist doch alles sehr merkwürdig. ... :confused:
    Einerseits ist es ja unfair gegenüber die wo zuzahlen müssen und die anderen nicht bei gleicher Leistung.
    Vielleicht sollte man einfach die Krankenkasse wechseln. .....

    Gesendet von meinem SM-A300FU mit Tapatalk

    Meine Zuzahlungen bei den Reha's haben nichts mit Krankenkasse zu tun, sondern mit der Rentenversicherung, und die ist---- un(ver)wechselbar :D

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
    links: Schwerhörigkeit bei Otosklerose, HG von Phonak