nur 2 Blitzempfängern für Rauchmelder

  • Hallo in die Runde,

    wegen der Rauchmelder muß ich meine Lichtsignalanlage auf Funkumstellen. Bedeutet, brauche gleichzeitig im ganzen Haus Funkblitz empfänger. Mein gl. Mann und ich haben damals bei der Eheschließung unsere Blitzlampen zusammengeschmissen und haben derzeit ca. 8 Stck im Haushalt in Benutzung.
    Nun bewilligt die Kasse im Rahmen der Umstellung auf Rauchmelder nur 2 (!) Blitzlampen. :thumbdown: Absolut zuwenig!
    Auch ein Widerspruch ist bereits erfolgt. Ihm wurde nicht stattgegeben. Mir wird stattdessen ein 3- wöchige Frist gesetzt, mitzuteilen, ob ich beabsichtige zu klagen.

    Hat jemand Erfahrung und kann mir einen Rat geben?

    Viele Grüße
    Astrid

    *61 -Resthörig seit 10. LJ., bisher bds. Hörgeräte, berufl. wie priv. mitten im Leben;
    -Medel-CI linkes Ohr seit 12. Februar 2013,
    SP: Rondo
    Lebensmotto: Wenn etwas Neues beginnt, muß man das Alte loslassen.

  • 8 Rauchmelder? So viel? Sind denn die Blitzlampen so teuer? Ich musste leider meine Rauchmelder selber zahlen (alle vernetzt und zusammen 750 Euronen). Die Verordnungen für die Kostenübernahme kam leider erst viel später raus.

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
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    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

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    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • kommt auf die räumlichkeiten an, pflicht ist nur im schlafzimmer.

    Liebe Grüße
    Martina

    OP: bilaterale Versorgung, 01.04.2014, Cochlear N6, CI422, EA 06.05.2014 (( :thumbup: ))

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es geht doch hier gar nicht um die Rauchmelder, sondern um die Anzahl an Blitzlampen.
    Von den Blitzlampen wurden nur zwei übernommen.

    Ich habe auch nur zwei Blitzlampen übernommen bekommen. Heute sind die ja recht klein, so dass man diese auch schnell mitnehmen kann in einen anderen Raum. Dazu halt noch den Lichtwecker, macht also dann drei Blitzlampen.
    Alternativ könntet ihr auch ein tragbaren Vibrationsmelder beantragen.
    Wozu benötigt ihr denn mehr?

    Grüße,
    Miriam

  • Naja,

    Auch wenn es jetzt nicht ganz das Thema ist:
    Das Thema finde ich etwas gewürzt... Du liegst schon richtig, jeder Raum braucht eine Blitzlampe.....

    was die Bestückung betrifft:
    in allen Schlafräumen und Flucht / Rettungswegen ( dazu zählt entsprechend auch bsp. Treppenhäuser) und mit so einigen manchen Lösungen seitens der Krankenkassen wird das Schutzziel doch um einiges verfehl ...

    Abgesehen von der Optik sind diese Funk / Lisa / whatever Rauchmelder ja lieb und nett und in kleinen Wohnungen mehr als ausreichend, aber was nützt es mir wenn gl oder sh Menschen in größeren EFHs bsp wie ich nichts davon mitbekommen?

    Selbst vernetzbare Rauchmeldergruppen sind ja nicht für die Zielgruppe geeignet solange sie nur piepen.......und in beschränkten Räumen entsprechend mit Blitzlamperln alarmieren. Ich kenn auch Leute , die ab und zu im Gästezimmer oder auf der Wohnzimmercouch quartieren und dort entsprechend keine lichttechnische Gegenstelle haben.. ( ja man muss natürlich umstecken und und und, aber ich hab noch keinen gesehen der sich darauf einlässt....)

    Was ich damit sagen will, es schafft zumindest einen trügerische Sicherheit , die unter Umständen gefährlich wird.

    Ich habe mir daher eine richtige Brandmeldeanlage eingebaut, wo jeder Rauchmelder zusätzlich mit einem Blitzsignalgeber pro Raum (und ich meine damit wirklich jeden Raum ) ausgestattet habe. Die Kosten hielten sich in Grenzen, weil ich es selber eingebaut habe und auch selber die Wartung durchführe. Bei Alarm geht zusätzlich eine technische Meldung nach aussen an die entspr. Gruppe. Und das allerbeste ist hier: Kein Funk, Keine Störungen, System ist auch gegen Stromausfall mit Akkus gesichert und ich bekomme jede technische Meldung / bzw Störung. Aber das lag bis jetzt nicht vor.

  • Danke für Eure Antworten. :)
    In unserem Haus reichen 2 Blitzlichter wirklich nicht aus!

    Zur Zeit haben wir 8 aktive Blitzlampen, die aber galvanisch funtionieren. D.h. für die Rauchmelder müssen die alten Lisa-Blitze in funkempfängliche Blitzlampen ausgetauscht werden.
    Wenn uns die Kasse seinerzeit (vor durchschnittlich 10 Jahren) die 8 Blitze bewilligt hat, sollten wir diese nun auch entsprechend rauchmeldertauglich sein bzw. entsprechend umgerüstet/ausgetauscht werden ?( . Rauchmelder in allen Schlaf- und Fluchträumen, das ist klar! Aber Blitzlampen bitte in allen Räumen. Ich möchte im Notfall schließlich in allen Räumen mitbekommen, wenn es brennt. Und zwar ohne die Lampen ständig umstecken zu müssen.
    Mir wurde empfohlen, evtl. zu klagen. Ich kenne mich aber mit sowas nicht aus. Anwalt? Gerichtskosten? Inhalt und Form der Klage.....?
    Vielleicht wißt Ihr was?
    Viele Grüße
    Astrid

    *61 -Resthörig seit 10. LJ., bisher bds. Hörgeräte, berufl. wie priv. mitten im Leben;
    -Medel-CI linkes Ohr seit 12. Februar 2013,
    SP: Rondo
    Lebensmotto: Wenn etwas Neues beginnt, muß man das Alte loslassen.

  • Wenn Du es wirklich wissen willst, dann rate ich Dir zu einer unverbindlichen Rechtsberatung gegen eine Pauschalgebühr. Danach kannst Du besser einschätzen, ob sich eine Klage für Dich lohnen könnte. In meinem örtlichen Schwerhörigenverein gibt es ein solches Angebot, vielleicht gibt es bei Dir etwas ähnliches.