Änderung der Versorgungsmedizinverordnung

  • Der Thread ist ja von mit........

    Also dass was geplant ist, habe ich erst letzt gemerkt.
    Denn mein Arbeitgeber will unbedingt alle Alten so schnell wie möglich los werden.
    Dazu hat er jetzt extra ein vom Betrieb vollkommen alleine finanziertes Altersteilzeitprogramm für Schwerbehinderte aufgelegt.
    Das sieht vor, dass man 3 Jahre arbeitet und volles Gehalt mit Leistungszulage bekommt und dann min. 3 Jahre voll bezahlt Zuhause bleibt, bis zum frühestmöglichen Rentenzugang.
    Das Programm muss angenommen werden im Zeitraum vom 05.2017 bis 12.2018
    Jetzt habe ich letzt mit dem dafür verantwortlichen im HR-Bereich Kontakt aufgenommen und fragte ihn, ob ich auch ein Angebot haben könnte.
    Denn etwas ältere Schwerbehinderte bei uns haben alle ohne Anfrage ein entsprechendes Angebot erhalten.
    Die Antwort des Kollegen im HR-Bereich war, dass ich wieder Ende des Jahres auf ihn zukommen soll, denn für 2017 bekommen nur die bis 05.1962 geborene ein Angebot und ich bin 09.1962 geboren.
    Aber er meinte dann noch, er weiß nicht, ob dieses Angebot nächstes Jahr nochmals kommt, weil sich die Bedingungen für Schwerbehinderte ändern würden.
    Es ist eine Gesetzesänderung geplant.
    Näheres wollte er mir nicht sagen.
    Klar, wenn der GDB unter 50 fällt, steigt für Schwerbehinderte das frühestmögliche Renteneintrittsalter und dann müssen sie wahrscheinlich rechnen, ob sie sich das überhaupt noch leisten können, daher diese Hektik momentan.
    Jedenfalls wissen die im HR-Bereich immer mehr als wir, das gemeine Volk.
    Mir ist es egal, wenn ich kein Angebot für die Altersteilzeit bekomme, nehme ich die Abfindung für ältere wie mich nächstes Jahr und gehe, das Programm läuft momentan parallel ebenso vom 05.2017 bis 12.2018 und soll auch noch für 2019 verlängert werden.
    Bei uns ist in der IT inzwischen der Altersdurchschnitt bei ü55 angekommen und man will sowieso 2000 Leute in der Verwaltung in Deutschland abbauen.
    Einstellungen für Junge gibts im Konzern schon seit langem nur noch in Indien, Russland und anderen Schwellenländern.
    Die kosten halt nicht einmal ein Drittel wie wir alten Hasen.

    Einmal editiert, zuletzt von bestager (29. Mai 2017 um 23:57)

  • Was bedeutet HR-Bereich bitte?

    Greetz
    Martina


    Human Resource, frei übersetzt Menschliche Ressourcen, Quelle, also das, wo das Arbeitspersonal verwaltet wird.
    Ist bei uns aber inzwischen global verstreut, nicht mehr so wie früher vor Ort.
    Damals gab es noch eine Abteilung P-Bereich oder Personalabteilung, die gibt es aber schon lange nicht mehr.

  • hallo allerseits.

    Was ist eigentlich aus dieser 6. Änderung geworden? Hat jemand Erfahrungen gemacht? Wurde mit oder ohne CI geprüft. Aufgrund meiner nur mit HG versorgten Ohren habe ich GDB 30. Ich soll beide mit CI versorgen lassen. Zuerst re. Nach der ersten OP wollte ich einen Verschlechterungsantrag stellen. Was kommt da wohl auf mich zu? Habt ihr Tips?

    LG sabine.

    Mi 1200 Synchrony Flex 28 re. OP 13.11.2018 Helios Hildesheim. Seit juli 2020 Sonnet 2

    MI 1250 Synchrony 2 Flex 28 li. OP 29.08.2019 Helios Hildesheim.Sonnet 2

  • Hallo Sabine,

    frag Ende der Woche noch mal nach: ich habe (rechts nach CI Op komplett taub, links einen HV von knapp 85%) einen Verschlimmerungsantrag gestellt und habe 80% bekommen. Soweit okay. Aber das Merkzeichen GL nicht bekommen. Ich bin einfach mal deswegen in den Widerspruch gegangen, weil ich von Geburt an hochgradig bzw an Taubheit grenzend schwerhörig auf beiden Ohren bin.

    Am Donnerstag habe ich einen Termin beim Gutachter - danach bin ich evtl etwas schlauer, auch wenn ich nicht mit der Zuerkennung des Merkzeichens rechne.

    Liebe Grüße

    SaSel

    Von Geburt an hochgradig schwerhörig beidseitig, im Laufe der Jahre an Taubheit grenzend schwerhörig beidseitig
    OP rechts am 31.05.2017 Uni Köln, EA am 17.07.2017, Cochlear Kanso
    links HG, zurzeit Resound Linx wegen Kompatibilität zu Cochlear

  • Hallo Sabine,

    aktuell ist die Änderung noch nicht vorgenommen worden, d. h. es gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Hörminderung ohne Hilfsmittel gemessen werden muss. Ob und wann die Änderung vorgenommen wird, steht weiterhin in den Sternen.

    Ich habe selbst schon vor meiner ersten OP einen GdB von 50 gehabt, sodass sich ein Verschlimmerungsantrag nach der ersten OP für mich nicht gelohnt hat. Inzwischen habe ich auch meine zweite OP hinter mir und bin faktisch taub. Deshalb habe ich einen Verschlimmerungsantrag eingereicht mit dem Ziel GdB 80 und Merkzeichen GL.

    Der Antrag wurde abgelehnt, aber ich habe direkt Widerspruch eingereicht. Was ich bisher an Rückmeldung bekommen habe, lässt mich vermuten, dass ich den GdB von 80 mit großer Wahrscheinlichkeit jetzt doch bekommen werde. Bezüglich dem Merkzeichen GL hat sich der Bearbeiter noch nicht in die Karten gucken lassen.

    Was einem mit 2 CIs auf jeden Fall zusteht, ist die Messung ohne Hörhilfen. Bei den zumeist sehr geringen Hörresten, falls überhaupt noch welche vorhanden sind, kann man dabei im Zweifelsfalle von einem GdB von 80 ausgehen. Dieser entspricht der Einstufung als beidseitig taub und daraus ergibt sich der Anspruch auf das Merkzeichen GL.

    Was man auf Anhieb vom Amt tatsächlich bekommt und wie sehr man sich streiten muss, um zu seinem Recht zu kommen, steht leider auf einem anderen Blatt. Aber es lohnt sich auf jeden Fall, den Versuch zu unternehmen und sich ggf. auch zu wehren.

    LG

    Sunny

    ab 15. Lebensjahr progressiver Hörverlust ohne Befund
    Mi1200 SYNCHRONY von MED-EL
    links: OP am 20.10.2017, EA 14.11.2017
    rechts: OP 02.02.2016 EA 21.03.2016

    beidseitig inzischen Generationswechsel zu Rondo 3

  • Hallo,

    ist vielleicht inzwischen bekannt, wie mit Altfällen verfahren wird ?

    Gibt es einen Vertrauensschutz, Bestandsschutz für Leute, die bereits einen unbefristeten GDB haben ?

    Wäre ja furchtbar, wenn mein GDB100 plötzlich bei einer Nachprüfung auf z.B. GDB40 oder so absacken würde.

    Dann würde nämlich mein Renteneintrittsalter schlagartig um 5 Jahre von frühestens 62 auf 67 steigen.

    Meine Abfindung, das Geld, ist aber nur bis zum Renteneintritt mit 62 berechnet, also in meinem Fall für 7 Jahre.

    Diese ständigen Gesetzesänderungen machen einen noch ganz verrückt.

    Das macht es unmöglich, seine Zukunft überhaupt noch planen zu können.

    Einmal editiert, zuletzt von bestager (15. Juni 2018 um 09:07)

  • Gibt es einen Vertrauensschutz, Bestandsschutz für Leute, die bereits einen unbefristeten GDB haben ?

    Es gab so was wie "Rücknahmefristen" für den Widerruf von Merkmalen und festgestelltem GdB. Diese betrugen 10 Jahre. Danach galten GdB und Merkmale "unbefristet". Ich habe nämlich ein Merkmal, das schon damals - vor40 Jahren - unter rechtswidrigen Umständen vergeben wurde... ... und behalten durfte!:S

    Ob das im SGB IX auch so noch geregelt ist, weiß ich nicht.

  • Hallo,

    generell gibt es bei Schwerbehindertenangelenheiten keinen Bestandsschutz. Auch nicht bei einem unbefristeten Schwerbehindertenausweis.

    Das Versorgungsamt kann bei jedem zu jederzeit nachprüfen, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind.

    Schlechte Karten, wenn es denn so kommen sollte, dann muss ich, wir 5 Jahre ohne Einkommen auskommen.

    Aber da geht es den Kollegen die in Deutschland geblieben sind und die Altersteilzeit genommen haben auch nicht besser, bei denen ist das ebenso auf den frühestmöglichen Renteneintritt ausgelegt.

    Warten wirs ab, zur Not muss halt meine Frau arbeiten gehen und ich nehme die Familienversicherung, für was ist man denn verheiratet ?

    In Guten und in schlechten Zeiten..........

    Oder..... wir bleiben gleich im Ausland bis zur effektiven Rente, mal gucken, wie sich alles entwickelt.

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe endlich mal wieder gute Neuigkeiten zu berichten: Rückwirkend vom Zeitpunkt des Verschlimmerungsantrags an beträgt mein GdB 80 und ich bin Inhaberin des Merkzeichens GL :):):) da von einer Befristung nichts erwähnt wird, gehe ich davon aus, dass der neue Ausweis auch wieder unbefristet ausgestellt sein wird. Gestern lag endlich der Abhilfebescheid vom Landesamt für Soziales im Briefkasten und ich habe im vollen Umfang Recht bekommen! Alter Ausweis, Passfoto und das Formular für die Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr liegen schon im Briefumschlag und warten darauf, dass die neue Woche anfängt.

    Es wurde nicht wirklich konkret auf meinen Einzelfall eingegangen, es wurde auch nicht erläutert, was beim ersten Bescheid schief gelaufen ist. Aber es wird angegeben, dass bei mir eine "CI-versorgte Hörbehinderung beidseits mit Ohrgeräuschen (Einzel-GdB: 80)" vorliegt. Die 80 und das GL sind daher offenbar unabhängig vom Zeitpunkt der Ertaubung für beidseitig versorgte CI-Träger ohne nennenswerte Hörreste vorzusehen, wenn man die Rechtsgrundlage richtig liest und auslegt. Falls Interesse daran besteht, kann ich auch bei Gelegenheit meinen Widerspruch noch hier reinstellen für diejenigen, die genauso viel Glück mit Behörden haben wie ich.

    Liebe Grüße

    Sunny

    ab 15. Lebensjahr progressiver Hörverlust ohne Befund
    Mi1200 SYNCHRONY von MED-EL
    links: OP am 20.10.2017, EA 14.11.2017
    rechts: OP 02.02.2016 EA 21.03.2016

    beidseitig inzischen Generationswechsel zu Rondo 3

  • Gratuliere. Bei uns in Thüringen sind dafür die Kommunen und Landkreise zuständig und wir( die Selbsthilfegruppe) nehmen eine sehr unterschiedliche Einstufung wahr. Aus meiner über 20 jährigen Beratungstätigkeit weiß ich, dass häufig in den neuen Bundesländern niedriger eingestuft wird als in den alten, egal um welche Behinderung es geht. Es ist auch immer gut, wenn man sich vor der Beantragung der Höherstufung die Gutachterlichen Anhaltspunkte anschaut und sich seinen HNO-arzt mit ins Boot holt. Ich habe z.B. Vor der Implantion einen GdB 70 und ein „Gl“ bekommen.

    LG Sabine

    durch Masernerkrankung im Kleinkindalter progrediente Schwerhörigkeit beidseits, rapide Verschlechterung in letzten Jahren,

    li: HG Siemens Motion P, re: CI - Cochlear CI522+N7, OP: 30.1.2018, EA: 12.3.2018(Kanso), 2.5.2018 (N7)

  • naja..bei mir dauert es ja alles noch eine ganze Weile..

    Ich hab auf Grund meiner Taubheit rechts und Diabetes typ1 schon gute 20 Jahre mein Ausweis mit unbefristet 50%...

    Obwohl noch mehrere Baustellen dazu kamen hab ich seither nix weiter beantragt..Da mir irgendwann gesagt wurde ich soll mit dem was ich habe zufrieden sein..

    Doch ich denke wenn irgendwann auch mein linkes Ohr so weit ist das es CI versorgt wird..dann bin ich ja eigentlich, wenn ich euch richtig verstehe, zu fast 90-100% ganz taub..

    Dann würde sich ja auch ein Verschlimmerungsantrag eventuell lohnen..

    Richtig verstanden..⁉️⁉️⁉️⁉️⁉️?

  • Hallo Rina,

    das hast du richtig verstanden :thumbup:

    Da einseitig Ertaubte i. d. R. nur einen GdB von 20 bekommen, kannst du mit deinen 50 aktuell wohl wirklich zufrieden sein. Hast du auch das Merkzeichen RF? Sonst würde ich nämlich davon ausgehen, dass dein GdB nur auf der Diabetes beruht. Meine Kollegin meinte mal, wenn sie so weit ist, dass sie Insulin spritzen muss, kriegt sie einen Schwerbehindertenausweis dafür.

    Bei den CI-OPs wird immer versucht, die Hörreste zu erhalten, aber ob und wie viel die OP überlebt, ist wohl tatsächlich ein Stück weit Glückssache. Wenn du irgendwann 2 CIs hast, wäre ein Hörtest, der die Hörreste abklärt auf jedenfall lohnenswert. Falls noch irgendwelche Hörreste vorhanden sind, müsste dir dein HNO sagen können, ob die so nennenswert sind, dass du nicht als taub giltst. Bei mir sind z.B. auf dem linken Ohr noch ein paar Töne ab 95 - 105 db wahrnehmbar, rechts gar nichts. Das ist quasi ein Hauch von Nichts und ich gelte faktisch als taub. Als Spätertaubter hat man dann das Recht auf einen GdB von 80 und die Merkzeichen RF und Gl.

    Bei Mehrfachbehinderungen wird nicht zusammengerechnet, sondern der höchste GdB gilt, wenn kein Zusammenhang zwischen den Behinderungen besteht. Also würde deine 80 für die Ertaubung gelten und deine 50 für Diabetes hinten runterfallen.

    LG

    Sunny

    ab 15. Lebensjahr progressiver Hörverlust ohne Befund
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    links: OP am 20.10.2017, EA 14.11.2017
    rechts: OP 02.02.2016 EA 21.03.2016

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  • Danke..schon bissl interessanter..ich habe eine insulinpumpe..als Typ 1 musst du immer Insulin zuführen..:!::!::!:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Rina,

    vieles hängt von dem Sprachaudiogramm ab. In Abhängigkeit davon, wieviel du ohne Hörhilfe verstehst, wird der GdB bestimmt.

    Wenn du eine Einschätzung wegen dem GdB haben möchtest, kannst du mir gerne ein aktuelles Sprachaudiogramm (und Tonaudiogramm) zukommen lassen oder es hier - natürlich anonymisiert - hochladen.

    Leider habe ich inzwischen sehr viel Erfahrung mit dem Sozialgesetz und den versorgungsmed. Grundsätzen - leider, da ich mir dieses Wissen aus Notwendigkeit heraus aneignen musste.

    Ich agiere auch viel im Hintergrund und helfe bei Anträgen und Widersprüchen und gebe daher mein Wissen gerne weiter.

    Grüße,

    Miriam

  • ViElend Dank!

    Mir wollen sie mit beidseitiger Ertaubung, Tinnitus und Depressionen, Schwindel mir 20 GB geben.

    Der Brief kam als ich im Krankenhaus war zur 2 OP.

    Seit Oktober 2017 dauert alles jetzt schon und ständig was neues.

    Liebe Grüße

  • Hast du Widerspruch eingereicht? Brauchst du Hilfe dabei oder steht dir jemand zur Seite?

    LG

    Sunny

    ab 15. Lebensjahr progressiver Hörverlust ohne Befund
    Mi1200 SYNCHRONY von MED-EL
    links: OP am 20.10.2017, EA 14.11.2017
    rechts: OP 02.02.2016 EA 21.03.2016

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