Änderung der Versorgungsmedizinverordnung

  • Eine Lösung wäre, ein neues Merkzeichen CI einzuführen, mit dem dann Ansprüche wie bei GL begründet werden können!

    Genau das war auch mein Gedankengang. Das CI ist so eine revolutionäre Technik, dass es ein gutes Argument für ein neues Merkzeichen wäre (EH= elektronisch hörend oder noch besser BORG :D ) mit einem eigenen Hilfsmittelkatalog.

    Meine Diskussion um den Grad der Behinderung ist in erster Linie eine ideologische. Ich fühle mich nicht 100% invalid, dafür kämpfen Ärzte, Techniker, Logopäden und ich selber zu hart. Und das auch nicht im Ausweis stehen zu haben, gibt mir ein Stück Selbstbewußtsein. Verückt, ich weiß... :S

    Jedenfalls würde ein neuen Merkzeichen auch eine bessere Abstufung unter den CI-lern ermöglichen - und hier kommen jetzt die Sprachtests ins Spiel. Wer wenig bis keinen Nutzen aus der Technik zieht, soll auch einen höheren Anspruch beispielsweise bei einer Versorgungsrente/Frühverrentung haben. Das ist nur fair.

    Letztendlich glaube ich, dass man auf dieser Schiene - neues Merkzeichen, neue Einteilung, neuer Hilfskatalog - bei den Politikern mehr Erfolg hat, es wesentlich plausibler Darstellen kann als alleine die Forderung, bei der Einteilung weiterhin die Hilfsmittel nicht zu berücksichtigen.

    @all Danke, dass ihr mitdiskutiert. Keine Ahnung wie es euch geht, aber ich finde das mal sehr spannend :thumbup:

    Nach 25 Jahren normalhörend und steiler Karriere in die Schwerhörigkeit nun Borg.

  • Einspruch:

    ...allerdings befürchte ich, dass vom "Best-Case" ausgegangen wird mit der Konsequenz, dass nötige Hilfen nicht mehr gewährt werden.

    Genau das ist doch das, was die Finanz-Politiker ohne Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse im Rahmen der "globalisierten Welt" erreichen möchten! Nichts anderes!

    Reicht denn nicht schon der radikale Systemwechsel auf dem Arbeitsmarkt, wo zum Teil sehr prekäre Arbeitsverhältnisse herrschen - Armut per Gesetz?

    10% der Deutschen besitzen 6O% der Vermögen hier im Land und zahlen fast sowie gut keine Steuern? Soweit zur Gerechtigkeit.

  • Dieses dramatische Wort "invalid" - ja Frieda, da kann ichdich gut verstehen. Und in Deutschland wird das auch nicht benutzt. Es sind auch gar keine Prozente.
    Invalid bedeutet wertlos. Das ist ja krass.

    Ein Merkzeichen CI wäre genauso sinnlos, oder noch sinnloser. Denn da würde ja jeder CI-Träger drunter subsumiert werden (müssen). Ich kenne CI-Träger die ein Einsilberverstehen von weniger als 10 % (in Ruhe) haben, andere verstehen in vielen Situationen recht gut. Allerdings geht dieses Verstehen mit einer anderen Anstrengung und Konzentration einher als das Hören / Verstehen von Guthörenden.

    Insgesamt sehe ich das so: So lange man nicht wirklich eine bessere, weitere Nachteile ausschließende Bewertungsweise für den GdB hat, sollte man es belassen, wie es ist.
    Die Verschlimmbesserung greift in allen Lebensbereichen um sich und von da wieder wegzukommen, ist aufwendig, schwierig und würde - da die Macher selbst keine Probleme haben - entweder wie vieles andere auch auf die lange Bank geschoben oder eine Flut von Klagen nach sich ziehen. Die auch wieder wir Steuerzahler zu bezahlen haben.

    maryanne

  • es wird doch immer gesagt "das CI so bekannt zu machen wie ein Herzschrittmacher" mmhhhh was bekommen denn diejenigen mit herzschrittmacher für nen GDB ??

    (ich bin ehrlich froh, den ausweis noch vor der OP auf verschlimmerung durchgeboxt zu haben, der ist nun unbefristet auf 80 und das reicht mir bis ende des lebens)

    Liebe Grüße
    Martina

    OP: bilaterale Versorgung, 01.04.2014, Cochlear N6, CI422, EA 06.05.2014 (( :thumbup: ))

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    • Offizieller Beitrag


    (ich bin ehrlich froh, den ausweis noch vor der OP auf verschlimmerung durchgeboxt zu haben, der ist nun unbefristet auf 80 und das reicht mir bis ende des lebens)

    Dir ist aber bewusst, dass das Versorgungsamt (oder die entsprechende Behörde, welche die Aufgaben der ehemaligen Versorgunsämter übernommen hat) jeder Zeit und ohne konkrete Gründe den Schwerbehindertenausweis überprüfen kann, auch wenn dieser als "unbefristet" ausgestellt ist?
    Hier kann es durchaus sein, dass der resultierende GdB niedriger ausfällt als gehabt (in Folge neuer Richtlinien z.B.) bzw. Merkzeichen aberkannt werden.


    Zur Frage wegen Herzschrittmacher: Herz-Patienten werden nach der Leistungsbeeinträchtigung des Herzens beurteilt. Liegen nur Rhythmusstörungen (bei fehlender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens) vor, so erhalten diese einen GdB von 10-30, zumindest bei "Anfallsweise auftretenden hämodynamisch relevanten Rhythmusstörungen (z. B. paroxysmale Tachykardien)" und in Abhängigkeit der Häufigkeit, Dauer und subjektiver Beeinträchtigung.
    Hier wird der GdB nach Einsetzen des Herzschrittmachers pauschal auf 10 heruntergestuft.
    (nachzulesen in den Richtlinien, Punkt 9.1.6.)
    Liegen zudem Leistungsbeeinträchtigungen vor, so werden diese eh gesondert beurteilt, insbesondere, da diese durch die Herzschrittmacherimplantation weiterhin bestehen.

    Grüße,
    Miriam

  • mmhhhh was bekommen denn diejenigen mit herzschrittmacher für nen GDB ??

    10 bis 30.
    Hab das hier gefunden: Seite 39.
    Da ist man mit einem Defi besser bedient  ;)

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
    links: Schwerhörigkeit bei Otosklerose, HG von Phonak

  • Die anderen 20 zu den 10 bekommt man, falls noch Beschwerden dabei sind oder dazu kommen.
    Aus dem heiterem Himmel bekommt man keinen Schrittmacher- da ist ein Vorlauf und Krankengeschichte schon da gewesen.
    Und mit einem eingebauten Schrittmacher ist noch lange nicht alles gut und behoben, und der Mensch fit.

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Lucy, du liegst mit deiner Annahme falsch. So wie du es schreibst, steht es nicht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen und auch nicht in dem von dir verlinkten Dokument.

    Dort steht ganz eindeutig, dass eine Person, die ein Herzschrittmacher aufgrund von Rhythmusstörungen bekommen hat, ein GdB von pauschal 10 anerkannt bekommt.
    Weiterhin steht klar geschrieben: liegen noch zusätzliche Beschwerden vor, so werden diese in Abhängigkeit vom Ausmaß getrennt bewertet.
    Dieses habe ich auch so geschrieben und genau so steht es auch in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die Grundlage für die Bestimmung des GdB ist.

    Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Herzschrittmacher implantiert wird. So gibt es durchaus Personen, die einen solchen "nur" wegen Rhythmusstörungen bekommen und danach tatsächlich fit sind. Aber natürlich auch Personen mit einem komplexeren Krankheitsbild. Hier jedoch überwiegen die "weiteren" Beschwerden, welche halt getrennt bei der Bestimmung des GdB bewertet werden.

    Grüße,
    Miriam

  • Muggel, ich wage zu behaupten, auch berufstechnisch erfahren, dass die Personen mit "komplexeren Krankheitsbild" in dem Fall überwiegen.

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lucy,

    dieses streite ich auch gar nicht ab.
    Es wurde nur die Frage nach dem Herzschrittmacher gestellt.
    Wie auch bei den Ohren werden zusätzliche Einschränkungen halt gesondert berücksichtigt.
    So bekommt man einen GdB für die Schwerhörigkeit anerkannt, aber unabhängig davon auch (je nach Schwere) einen GdB für Tinnitus und / oder Gleichgewichtsstörungen.
    Dieses ist auch bei Herproblemen so: für die Implantation eines Schrittmachers bekommt man pauschal einen GdB von 10 anerkannt, bei weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zusätzliche GdB, in Abhängigkeit von der Beeinträchtigung.

    Ob und wie die Verteilung ist, also ob eher "nur" einfache Krankheitsbilder oder eher komplexere Krankheitsbilder vorliegen, dazu habe ich keinerlei Aussage getroffen.

    Grüße,
    Miriam

    PS: Einzel-GdBs werden auch nicht einfach addiert, auch wenn dieses immer wieder behauptet wird.

  • Sie werden addiert, aber nicht voll.
    Erste Erkrankung: die ganze zustehende Zahl des GdB,
    zweite Erkrankung: die Hälfte davon,
    dritte Erkrankung: ein Drittel davon,
    vierte Erkrankung: ein Viertel davon,
    usw, usf.
    Ist jetzt zwar of topic, dennoch nicht ganz uninteressant, finde ich  ;)

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
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  • mein 1. ausweis wurde mir in der schulzeit ausgestellt, damals 50 und immer wieder verlängern lassen - er wäre ende 2014 abgelaufen und hätte wieder verlängert werden müssen, bzw. eben umgetauscht in checkkarte

    ich hab mich dann (nach mehreren gesprächen u.a. mit uli rauter) zu dem verschlimmerungsantrag entschieden, und den dann auch anstandslos und ohne murren eben unbefristet bekommen.
    in all den 40 jahren hat bei mir nie einer vom versorgungsamt wegen "prüfung" angeklopft

    bei meinem sohn (autismus) liegen wir im klageverfahren. gemäß versorgungsamt "wächst" autismus nämlich aus, wenn man 18 wird - wußte nicht, daß man aufgrund einer volljährigkeit z.b. von blind auf sehend, von taub auf hörend usw. werden kann. eine tatsächliche prüfung fand nicht statt.

    demzufolge kann ich nicht nachvollziehen, warum ein unbefristeter höherer grad runtergestuft werden sollte. ich würde mal behaupten, daß in den 99% derer denen eine runterstufung drohte bzw. die diese erhielten, ein "meckern" vorausging.

    Liebe Grüße
    Martina

    OP: bilaterale Versorgung, 01.04.2014, Cochlear N6, CI422, EA 06.05.2014 (( :thumbup: ))

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  • Sorry Lucy, wie soll das denn gehen? Wer GdB 80 wg. Taubheit hat, und für die 2. Behinderung davon dann die Hälfte bekäme, wäre ja schon bei GdB 120. Ich fürchte, da hast du etwas falsch verstanden.

    Maryanne

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Martina,

    bei mir wird gerade erneut der SBA komplett geprüft.
    Aber nicht, weil ich "gemeckert" habe (was auch immer du darunter verstehst), sondern weil ich die Merkzeichen mir vor Gericht erklagt habe.
    Zumindest ist das die Vermutung, denn warum sollte sonst das Versorgungsamt ein knappes Jahr nach dem Gerichtsverfahren den SBA einfach so prüfen?

    Hallo Lucy,

    die Einzel-GdBs werden gewichtet addiert. Wie jedoch die genaue Gewichtung ist, das ist nicht ganz klar und hängt von vielen Faktoren ab, u.a. auch, in wie fern sich die Einschränkungen "potentieren".

    Grüße,
    Miriam

  • Sorry Lucy, wie soll das denn gehen? Wer GdB 80 wg. Taubheit hat, und für die 2. Behinderung davon dann die Hälfte bekäme, wäre ja schon bei GdB 120. Ich fürchte, da hast du etwas falsch verstanden.

    Maryanne

    Nein, über 100 geht es natürlich nicht, dann sind eher die Merkzeichen von Bedeutung, falls sie einem zustehen. Und die Hälfte nicht "davon", sondern von der neuen Erkrankung Nr. 2.


    Mit der anteiliger Anrechnung, wie ich oben schrieb, heißt das zum Beispiel, wenn ich jetzt Gdb 50, wg der Hörbehinderung, und als zweites kommt eine Herzgeschichte hinzu, die den Herzschrittmacher erforderlich macht, dann bekomme ich für den implantierten Herzschrittmacher nur die Hälfte der zustehender Zahl GdB dazu gerechnet, in dem Fall nur 5 statt 10. Also insgesamt GdB 55, und keine 60. Wäre die Schrittmachergeschichte meine vierte Erkrankung, bekäme ich an GdB gar nichts, weil 1/4 von 10 genau 2,5 ausmachen, und das wird dann abgerundet auf 0, weil die Zahlen in 5er- Takt vergeben werden.
    So hat das mal eine Sozialarbeiterin mir und anderen während einer Reha erklärt, und die Berechnung ist so ist leicht nachvollziehbar, finde ich.

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
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  • Hallo Martina,


    Aber nicht, weil ich "gemeckert" habe (was auch immer du darunter verstehst), sondern weil ich die Merkzeichen mir vor Gericht erklagt habe.

    genau das meine ich - jede "akzeptierung" dessen was man hat, wird auch nicht weiter kontrolliert oder verfolgt. hat man aber "gemeckert" (ob nun zu recht höhere eingruppierung oder merkzeichen erstritten oder verschlimmerungsantrag gestellt oder oder oder) wird auch vom amt her eher kontrolliert.

    wie gesagt mein 1. ausweis wurde in schulzeit beantragt, bewilligt und "nur" jeweils verlängert, da kam vom amt auch nie irgendwas zwecks kontrolle. hätte ich schon 10 jahre früher verschlimmerung beantragt, also eigenmächtig irgendwelche bewegungen angestrebt, wäre das amt auch aufmerksam geworden und kontrolliert eher.

    daher fürchte ich, diejenigen, die ihre grade und merkzeichen bei unbefristet so akzeptieren wie sie sind, werden nicht runter gestuft oder von unbefristet auf befristet gesetzt - wie heißt das sprichwort mit den schlafenden hunden und wecken ?? genau so stell ich mir das vor. die ämter haben doch genug zu tun.

    Liebe Grüße
    Martina

    OP: bilaterale Versorgung, 01.04.2014, Cochlear N6, CI422, EA 06.05.2014 (( :thumbup: ))

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    Hallo Martina,

    dieses bedeutet im Umkehrschluss, dass man am besten keine Höherstufung beantragt ("Schlafende Hunde wecken") und / oder nicht um zustehende Merkzeichen kämpfen sollte.

    Das kann ich nicht unterschreiben. Wenn einem die Merkzeichen und der GdB zusteht, dann sollte man auch dafür kämpfen und nicht einfach alles so hinnehmen. Oder hättest du nicht für den Recht gekämpft, wenn das Versorgungsamt dir nach dem Verschlechterungsantrag nur einen GdB von 40 anerkannt hätte?

    Grüße,
    Miriam

    PS: Davor war mein Ausweis unbefristet. Er wurde nun durch den Verschlechterungsantrag auf befristet gesetzt.