Hallo alle hier mitlesende !!
Dieser Thread ist zwar leider schon einige Jahre alt aber das Thema ist für mich immer noch nicht durch.
Meine Klage beim Sozialgericht läuft jetzt seit ca. 1 Jahr und auch fast genauso lange warte ich auf eine Begründung der Klageablehnung seitens der KK. Jetzt habe ich letzte Tage einen Brief vom Sozialgericht bekommen mit einer Beweisanordnung. D.h. ein HNO-Arzt ist vom Gericht beauftragt worden ein Fachgutachten über mich zu erstellen.
Was ich allerdings erschreckend/beängstigend finde ist folgender Satz in dem Schreiben:
Bei beidseitigem völligem Hörverlust ist ein Cochlea (CI
Implantat) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Die 1975 geborene
- Klägerin begehrt mit der Klage ein CI - lmplantat rechts.
Ist bei der Klägerin ausnahmsweise aus besonderen Gründen rechts ein Cochlea -
Implantat medizinisch erforderlich?
Hat jemand schon Erfahrungen mit solchen Terminen gemacht?
Das ist eine Aktualisierung meiner Situation zu diesem Thema.
Allen ein schönes Wochenende!!