Rente - vom Beruf zur Rente

  • Klar, Reha vor Rente und heute noch dazu Fördern um dann zu Fordern.
    Hatte in 3 Rehas das Gefühl, dass so mancher Anstalts-Arzt da eine Obssesion hat.

    105 Euro weniger, da hast du Glück, heute bekommst du nicht einmal mehr die Hälfte von früher.
    Wie TO oben schrieb, sie prozessiert um die halbe Erwerbsgemindertenrente.
    Denn die wird nur bei verschlossenem Arbeitsmarkt aufgestockt.
    Und damit hängt sie dann am Gängelband der Blackbox Leistungsabteilung Arbeitsamt.

  • @ Jochen
    Das sei dir gegönnt. Man muss auch mal Glück haben.  :)

    @ bestager
    Die Reha habe ich direkt nach Rentenantrags-Abgabe gemacht, habe die auch selbst bei der RV beantragt. Wurde fix bewilligt. Den Abschlussbericht der Reha konnte ich mir durchlesen und auch Veränderungswünsche meinerseits wurden berücksichtigt, bevor der Bericht zur RV geschickt wurde. Also ein sehr faires Vorgehen des Reha-Trägers, finde ich.


    Gruß Paula

  • Dann hat sich da was geändert Paula.
    Als ich das das letzte mal mitgemacht habe, hat man den Rehabericht 14 Tage danach zugeschickt bekommen, wenn man das zuvor vereinbart hatte.
    Mitgestalten war gar nicht gegeben.

    Ist aber sowieso nur die halbe Wahrheit, wie ich inzwischen weiß, gibt es zwei Rehaberichte, eine A- und einen B-Teil.
    Wenn man was zu lesen bekommt, dann ist das der Teil A.
    B muß man gesondert anfordern, nur wie soll man was anfordern, von dessen Existenz man gar nichts weiß ?

    Also da wird schon mit einigen Trix gearbeitet, mit offenen Karten hat das nichts zu tun.

    Hast du in der Reha gesagt, dass du in Rente gehen willst ?
    Wenn ja, wie haben die dort reagiert ?

  • @ bestager

    • Ja, ich habe dort gesagt, dass ich in Teil-Rente gehen will. Die Reaktion war nicht ablehnend.
    • Es kommt mit Sicherheit darauf an, wo man die Reha gemacht hat, bezügl. des Mitspracherechts beim Abschlussbericht.
    • Im Rahmen meines Widerspruchs habe ich bei der RV Akteneinsicht beantragt. Daraufhin wurde mir alles in Kopie zugeschickt, auch der Reha-Bericht, den ich ja eh schon kannte. Es war nichts neues dabei. Einen A und einen B Teil gab es nicht. Du kannst jetzt natürlich sagen, die hätten mir den nicht gegeben, aber das müsste ja dann im Gerichtsverfahren herauskommen. Denn wenn die RV jetzt damit hinterm Berg hält, ist dieser Teil B ja ohne Sinn. Oder meinst du nicht?


    Gruß Paula


  • Hallo Paula,

    ich wünsche Dir Erfolg dabei und auch eine Portion Glück! :)

  • @ bestager

    • Ja, ich habe dort gesagt, dass ich in Teil-Rente gehen will. Die Reaktion war nicht ablehnend.
    • Es kommt mit Sicherheit darauf an, wo man die Reha gemacht hat, bezügl. des Mitspracherechts beim Abschlussbericht.
    • Im Rahmen meines Widerspruchs habe ich bei der RV Akteneinsicht beantragt. Daraufhin wurde mir alles in Kopie zugeschickt, auch der Reha-Bericht, den ich ja eh schon kannte. Es war nichts neues dabei. Einen A und einen B Teil gab es nicht. Du kannst jetzt natürlich sagen, die hätten mir den nicht gegeben, aber das müsste ja dann im Gerichtsverfahren herauskommen. Denn wenn die RV jetzt damit hinterm Berg hält, ist dieser Teil B ja ohne Sinn. Oder meinst du nicht?


    Gruß Paula



    Hallo Paula,

    Interessant, wo hast du denn die Reha gemacht ?
    Ich habe da nämlich ganz andere Erfahrungen, habe damals ebenso mit offenen Karten in der Reha gespielt und massiven Widerstand erfahren.
    Das ging sogar so weit, dass sie das in den Rehabericht an die DRV schrieben, mit entsprechenden negativen Bemerkungen.

    Das mit dem A-B Teil des Berichtes, kann ich leider nicht belegen, ich stütze mich dabei auf Erfahrungen aus meinen Aktivitäten in dem Forum, Krank-ohne-Rente.de
    Dort wurde das mehrfach von Betroffenen berichtet.
    Paula, bitte halte uns auf dem Laufenden, denn viele von uns interessiert, ob es heute überhaupt noch zu schaffen ist, alleine wegen der Hörbehinderung eine Frührente zu bekommen.

    Ich habe es zwar vorerst verschoben, aber werde es nochmal angehen, denn mit Hörbehinderung und ständig zunehmender Arbeitsverdichtung, bei sinkenden kognitiven Fähigkeiten im Alter, ist es für mich immer schwerer im Berufsleben mitzuhalten.

    Gruß und :thumbup:
    Bestager

  • Das Reha-Team sagte mir schon, dass es sehr schwierig bis unmöglich sei, nur aufgrund einer Hörschädigung die EM zu bekommen. Jeder Hörgeschädigte weiß, dass es sich bei den Problemen im Arbeitsalltag meist um psychologische Probleme handelt (die oft mit der Hörschädigung in Verbindung stehen). Das muss man dem Gutachter natürlich ehrlich und glaubhaft vermitteln können. Idealerweise hat man in den vergangenen Jahren, aus welchem Grund auch immer, mal eine Therapie gemacht und kann das auch belegen. Noch idealer ist es, wenn man von diesem Therapeuten hinsichtlich des Rentenbegehrens unterstützt wird. Vom Sozialgericht bin ich zu einem anderen, mir fremdem Gutachter geschickt worden. Da war ich dann doch etwas nervös. Auf den Rat meiner Therapeutin hin, habe ich einfach alles, aber auch alles so erzählt wie es war und ist. Und siehe da, der Gutachter steht voll auf meiner Seite, was er in dem Gutachten auch deutlich gemacht hat.
    Ich ziehe das jetzt durch, denn ich habe nichts zu verlieren. Glücklicherweise regelt das der VdK. Wenn ich mich um alles selbst kümmern müsste, würde die ganze Sache mich irgendwie total stressen. So aber bin ich völlig entspannt und warte einfach ab. Ich halte euch auf dem Laufenden.
    Gruß Paula

  • Hallo Paula,

    vielen Dank, dass du uns weiterhin über den Prozess informierst.

    Beim VDK bist du in guten Händen, da bin ich inzwischen schon fast 15 Jahre Mitglied.
    Aber es kommt bei denen auch auf den Sachbearbeiter an, wie engagiert der ist.
    Die Erfahrung musste ich nach einem Umzug machen, als ich nicht mehr zu meinem Alten gehen durfte, weil die Zuständigkeitsbezirke aufgeteilt sind und ich nun in einem anderen Bezirk wohne.
    Das sind alles so Sachen, da denkt man im Traum nicht daran.

    Ich wünsche dir weiterhin viel, viel Glück !
    Bestager

  • Das Reha-Team sagte mir schon, dass es sehr schwierig bis unmöglich sei, nur aufgrund einer Hörschädigung die EM zu bekommen. Jeder Hörgeschädigte weiß, dass es sich bei den Problemen im Arbeitsalltag meist um psychologische Probleme handelt (die oft mit der Hörschädigung in Verbindung stehen). Das muss man dem Gutachter natürlich ehrlich und glaubhaft vermitteln können. Ideale[size=10]rweise hat man in den vergangenen Jahren, aus welchem Grund auch immer, mal eine Therapie gemacht und kann das auch belegen. Noch idealer ist es, wenn man von diesem Therapeuten hinsichtlich des Rentenbegehrens unterstützt wird.


    Da muss ich jetzt doch nochmal nachhaken.
    Meinst du mit Therapie eine psychotherapeutische Behandlung ?
    Ich bin schon viele Jahre in so einer Behandlung, gerade wegen der beruflichen Probleme.
    Der Psychotherapeut ist voll auf meiner Seite und fragt mich oft, wie lange ich denn das noch durchhalten will und wann ich endlich die Rente angehe.
    Also da habe ich volle Unterstützung.
    Ich habe insbesondere Angst davor, wenn mich die Krankenkasse, Arbeitsamt wieder in Reha zwingt.
    Weisungsrecht oder wie die das heute nennen.
    Mir reichen einfach, die traumatischen Erlebnisse, die ich in der letzten Reha hatte und will da einfach nicht mehr hin.
    Aber dank deiner Info, weiß ich jetzt wo ich hin muss, Danke !!!!!!

    Grüße
    Bestager

  • @ bestager
    Ich bin so vorgegangen:
    1. Bei RV angerufen und um Reha-Antrag gebeten. Den haben sie mir dann zugesendet.
    2. Dem Antrag habe ich gleich einen Flyer meiner Wunsch-Reha beigefügt. Außerdem habe ich noch begründet, weshalb ich ausgerechnet dort hin will (Reha für Hörgeschädigte, die auch speziell auf deren psychischen Belastungen eingeht).
    3. 6 Wochen später habe ich mir einen Termin bei der RV geben lassen und einen EM-Antrag gestellt. Ist ein ziemliches Formulargedöns, aber da muss man durch. Die fanden es seltsam, dass ich nicht erstmal die Reha abwarten wollte, aber ich habe gesagt, ich kann nicht mehr. Bei Bewilligung muss die Rente rückwirkend bis Antragsabgabe gezahlt werden! Deshalb habe ich damit auch nicht so lange warten wollen. Ich habe immer den Eindruck vermittelt kleine Brötchen zu backen, aber trotzdem freundlich auf mein Recht bestanden. Du musst unbedingt vermeiden, den Sachbearbeiter gegen dich aufzubringen! Das nennt man nicht "klein beigeben", sondern Diplomatie.
    4. Dann ging es fix in die Reha.
    5. Kurze Zeit danach Ablehnungsbescheid. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt.


    Dann nahm halt alles seinen Lauf. Wenn du diesen Weg gehen willst, sehe ich keinen Grund damit zu warten. Aber ich würde mir an deiner Stelle einen Rechtsbeistand holen, sonst ist es einfach zu nervig.

    Gruß Paula

    Einmal editiert, zuletzt von Paula (16. Februar 2017 um 06:49)

  • Hallo Paula,

    das ist eine sehr vernünftige Herangehensweise!

    So habe ich es anno dazumal auch bei meiner "EU-Rente" gemacht. Bei mir kam die Körperbehinderung (Tetraspastik) als Hauptdiagnose hinzu. Ein Jahr zuvor war ich zur Reha in einer Fachklinik der BfA (damals noch Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) für neurologisch-orthopädische Erkrankungen und hatte die Fragen im dortigen Fragebogen am Ende der Reha nicht zu positiv beantwortet, was mir dann bei der damals erstaunlich schnellen Bewilligung der Rente zugute kam.....

    Die Folgen einer lange zuvor bestehenden Hörbehinderung im zunehmenden Alter (nicht nur psychologische sondern auch physischen Probleme durch die erzwungene Überanstrengung) werden leider sehr unterschätzt und unterbewertet! Die Tetraspastik tat bei mir ein übriges dazu...

    Seitdem ich meine Blechohren habe, merke ich erst richtig; wie wichtig doch gutes und richtiges Hören für Geist und Körper sind!

  • Mit Rentenantritt befasse ich mich noch nicht akut, ich habe lediglich mal unverbindlich nachgefragt, als ich ein Stand der RV bei Frauenmesse gesehen habe ;)
    Für Jahrgang 1968 ist Rente mit 67 vorgesehen, und solche Ankündigungen bekomme ich auch jedes Jahr zugeschickt.
    Mit GdB min. 50, also Schwerbehinderten- Status kann ich aber schon ohne Abzüge mit 65 Jahren in Rente gehen.
    Mit Abzügen, pro Monat 0,3%, mit 62 Jahren. Das wären dann 10,8%. Lebenslang, ist natürlich ein Wort.
    Mit 5% weniger könnte ich aber schon gut leben, zudem ich auch noch eine Betriebsrente bekomme.
    Alles in allem, schaut gar nicht so schlecht aus.
    Man rechne dazu, dass ich seit 30 Jahren in Pflege tätig bin, mit allen Nebenwirkungen, und an den meisten Feiertagen und Wochenenden.

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
    links: Schwerhörigkeit bei Otosklerose, HG von Phonak

  • YEAH, ES GEHT VORAN :thumbup:



    Die Rentenversicherung schlägt mir nun einen Vergleich vor. Sie gewähren mir die Teil-EM, aber nicht rückwirkend bis Antragsabgabe (01/15), sondern nur bis 04/16. Das ist ja schon mal klasse. Werde mich aber erstmal mit dem VdK beraten, ob ich den Vergleich annehmen soll, denn eigentlich müssten die bis Antragsabgabe rückwirkend zahlen.


    Gruß Paula  :)  

  • Klasse Paula, da kann man dir nur gratulieren, dass du den Beweis führst, dass man auch heute noch als hörbehinderter eine Frührente bekommen kann, man muss nur lange genug durchhalten und darf nicht aufgeben.

    Sieh an, die DRV will also fuggern ?
    Kann aber durchaus sein, dass es vorteilhaft für dich ist, die Rente erst ab dem späteren Zeitpunkt zu nehmen.
    Wegen der Berechnungsbasis.
    Die wird nämlich hochgerechnet und da gab es vor kurzem eine Änderung, es wird nicht mehr nur bis zum 60 sondern bis zum 62 zigsten Lebensjahr hochgerechnet, als ob du bis dahin gearbeitet hättest.
    Kann sein, dass wenn du auf die Rente ab Antragstellung bestehst, nur bis 60 hochgerechnet wird.
    Also obacht, 2 Jahre mehr, kann einiges mehr an Rente aus machen.
    Frag den Anwalt beim VDK, der weiß das sicher.

    Falls du zuvor Krankengeld bekommen haben solltest, bedenke, wenn du die Rente rückwirkend bekommst, dann muß das zurückgezahlt werden.
    ALG I, II, Nahtlosigkeitsparagraf beachten.
    Also kann es durchaus sein, dass es auch deshalb günstiger ist, die Rente erst ab dem späteren Zeitpunkt zu nehmen, dann musst du ncicht so viel zurückzahlen und hast vielleicht eine höhere Rente.
    Auch unbedingt mit dem VDK abklären.

    Noch eine Frage an dich, warum hast du eigentlich eine halbe Erwerbsgemindertenrente beantragt ?
    Warum keine volle Erwerbsgemindertenrente ?
    Wurde dir das so empfohlen ?
    Geht es denn dann überhaupt noch, dass du beim Arbeitsamt beantragst, dass die auf die volle Erwerbsgemindertenrente, wegen verschlossenem Arbeitsmarkt, aufgestockt wird ?
    Weil du ja "nur" eine halbe Erwerbsgemindertenrente beantragt hast.

    Ansonsten, ich freu mich für dich !
    :thumbup::thumbup::thumbup:

    3 Mal editiert, zuletzt von bestager (26. Februar 2017 um 09:54)

  • Hallo Paula,

    daß die DRV einen Vergleich anbietet, ist schon mal die halbe Miete... Da freue ich mich für Dich mit.  :)

    Beachte jedoch, daß Du bei der "Rente wegen teilweise geminderter Erwerbsfähigkeit" auch Anspruch auf "Grundsicherung wegen Erwerbsminderungsrente" hast. Zuständig ist dafür das örtliche Sozialamt und die Grundsicherungsleistung (GSL) muß jährlich neu beantragt werden.

    Wenn Du jedoch eine Nachzahlung der Rente bekommst, kann es passieren; daß das Sozialamt verlangt, diese bis auf ein geringes Schonvermögen aufzubrauchen, d.h. erst davon zu leben. Von daher könnte es sich auch lohnen, dem Vergleich mit späteren Beginn der Rente rückwirkend erst ab 4/2016 einzugehen. Besprich auch dieses mit VdK-Anwalt ...

  • Hallo Jochen,

    ob das geht ??????
    Sie ist ja noch im erwerbsfähigen Alter und da sie nur eine halbe Erwebsgemindertenrente bekommt, wird das über das Arbeitsamt laufen.
    Die Bedingungen sind heute anders, als zu der Zeit, als du die Rente zugesprochen bekamst.

  • Habe mal nachgelesen,
    es ist also doch so, dass es das nur bei einer vollen erwerbsgemindertenrente gibt, falls die nicht zum Leben reicht. (Grundlage Hartz4)
    Mit der halben Erwebsgemindertenrente, muß man die restliche Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nur wenn dieser als verschlossen gilt, hat man Anspruch auf die Aufstockung zur vollen Erwerbsgemindertenrente.
    Somit ist dann die Leistungsabteilung zuständig, wie ich oben schon schrieb, die Blackbox, die im Hintergrund arbeitet.

    Objektiv betrachtet ist es letztendlich so, dass die Renten seit 2000 halbiert wurden, wenn man sich nicht gängeln lassen will.

  • Hallo bestager,

    da hast Du wohl recht - ich bin auch nicht mehr ganz auf dem Laufenden. Ich bin jedoch einlach nur noch froh, dass ich mit der von Dir zitierten "Blackbox" aika Leistungsabteilung des Jobcenters und Hartz IV gar nix mehr zu tun habe! Denn was ich so in meinen Umfeld so höre von dieser "Blackbox" (Berlin - Hauptstadt der "Hartzer" -) ich glaube, ich würde da nur noch mit ner Kalaschnikow AK47 erscheinen...  :)

    Paula, das kling zwar hart und sicher übertrieben von mir, weil ich den ewigen Kampf mit dem "Amtsschimmel" seit Jahrzehnten gewohnt bin. Die "Sachbearbeiter an vorderster Front" können am wenigsten dafür, die größten "Stümper" sind hier der Gesetzgeber (handwerkliche und juristische / formale Fehler im Gesetzgebungsverfahren und nachfolgenden Aus- und Durchführungsverordnungen) und die Leitungen der Jobcenter (mangelnde und oft nicht zeitnahe Umsetzung in die Praxis).

    Gut nur, daß Du die Beratung des VdK hast!