- Offizieller Beitrag
Hallo,
aufgrund mehrfacher Bitte stelle ich den Brief, welchen ich der GEZ geschrieben habe, hier in einem separaten Thread als Musterbrief erneut ein (ich hatte den schon einmal gepostet, aber scheinbar finden viele den entsprechenden Thread nicht, daher hier erneut:)
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Datum:...
Beitragsnummer:...
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 10.02.2013 habe ich von Ihnen eine Zahlungsaufforderung über 17,97 Euro für den Rundfunkbeitrag für das 1. Quartal 2013 erhalten, eingehend mit einer Aufforderung, die Summe bis zum 15.02.2013 zu überweisen.
Fälschlicherweise hat mein Mann die 17,97 Euro bereits überwiesen. Ich selbst bin, wie Sie aus den Unterlagen erkennen können, von der Rundfunkgebühr befreit, da ich einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen GL und RF habe. Basierend auf § 69 SGB IX wurden mir diese Merkzeichen zuerkannt, da ich auf beiden Ohren eine Taubheit vorliegen habe. Das Merkzeichen RF sieht nach SGB IX eine Befreiung der Rundfunkgebühren als Nachteilsausgleich vom Gesetzgeber gemäß SGB vor. Das SGB selbst ist Bundesgesetz, welches nicht durch einen Staatsvertrag der Länder, wie der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag es ist, ausgehebelt werden kann, da gemäß Artikel 31 des GG das Bundesrecht vor Landesrecht gilt.
Bisher habe ich keinen rechtshilfefähigen aufhebenden Bescheid erhalten, der die Befreiung von den Gebühren aufhebt. Da das Wort Befreiung mit im Gesamten erlassen gleich zu setzen ist, kann eine bestehende Befreiung nicht ohne vorherige Anhörung oder einem Widerspruchsverfahren oder einen rechtshilfefähigen Bescheid zu meinem Nachteil in eine Ermäßigung umgewandelt werden.
Ich fordere Sie daher auf, ein sozialrechtliches Verwaltungsverfahren einzuleiten, um mir die Gelegenheit einer Anhörung zu geben bzw. mir einen rechtshilfefähigen Bescheid zuzusenden, der die Befreiung in eine Ermäßigung umwandelt. Solange mir ein solcher Bescheid nicht zugesandt wurde, besteht keine gesetzliche Grundlange dafür, von mir Rundfunkbeiträge zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Miriam xxx
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Um gegen die Rundfunkbeiträge vorzugehen, erreichen wir nur etwas, wenn wir alle gemeinsam uns dagegen wehren! Daher fordere ich euch auf, das Schreiben der GEZ zukommen zu lassen (natürlich mit entsprechender Änderung von Datum, Mitgliedsnummer und einleitendem Text).
Wehrt euch!
Grüße,
Miriam