Verkaufe FM-Zubehör von Phonak (Smartlink, FM-Empfänger etc.) - auch einzeln!

  • Hallo,

    da ich auf andere Geräte umgestiegen bin, benötige ich meine (ehemals teuren und privat bezahlten) FM-Empfänger für die Smartlink-Anlage nicht mehr. Vielleicht nutzt es ja noch jemand. Von der Bedienung her ist die Smartlink dem Roger Pen jedenfalls noch lange überlegen... :)

    Zu verkaufen sind daher:

    1x Phonak Mlxi (Universal FM-Empfänger, nutzbar mit Adapter mit fast allen HG und CIs) - NP 599 €, jetzt VB 200 €!
    2x Phonak Ml9i (Designintegrierter FM-Empfänger, nutzbar mit Phonaks Certéna, Eleva, Exélia Art, Savia, Savia Art, Versàta und Verve Hörsystemen), - NP 599 €, jetzt VB 200 € für beide!


    Außerdem habe ich noch die Smartlink-FM-Anlage selbst zu verschenken. Der Akku hält leider nicht mehr lange (30 Min), ich gebe Sie daher gerne an Bastler ab gegen Erstattung der Portokosten.


    Ladegerät, zusätzliche Antennen und Audiokabel für die Smartlink-Anlage sind ebenfalls abzugeben :)


    Bei Interesse bitte eine PN schicken.


    Vielen Dank!

  • Hallo, ich habe mich irrtümlich für den Beitrag bedankt- die falsche Taste und schwupp .... also: kein Dank.

    Vielmehr möchte ich gerne wissen, was dich - mit Ausnahme deiner Kaufangebote - hier ins Forum treibt.
    Und mich würde interessieren, ob du die hier angepriesenen Gegenstände (vollständig) selbse bezahlt hast und dies mit Quittungen belegen kannst.

    Danke
    Maryanne

  • Ja Lucy, ich kann lesen! Wenn etwas privat bezahlt wurde, ist das ja durch Quittung zu belegen. Genau darum ging es mir

    I.d.R. sind diese Teile eine Leistung der KK und man muss sich nichts Gebrauchtes kaufen.

    Maryanne

  • Hallo Maryanne,

    ob bei privat Versicherten diese Kosten übernommen werden?
    Wohl eher nicht.

    Ich kenne auch gesetzlich Versicherte die trotz Widerspruch keine Kostenzusage erhalten haben.

    Gruß
    Schera

  • So oder so, das ist doch egal. Ich finde es einfach nur bemerkenswert, wenn jemand dieses Forum ausschließlich dazu nutzt, seine Teile zum Kauf anzubieten.
    Die mir bekannten Leute, die privat versichert sind, haben bislang alles bekommen, was sie an Zubehör beantragt haben.


    Maryanne

  • Nein, das ist offenbar nicht verboten. Ich frage mich nur, was das soll: ein Betroffenenforum, das in erster Linie dem Austausch dient, rein für persönliche kommerzielle Zwecke zu nutzen.

    Eine Frage der guten Sitte, sozusagen.

    maryanne

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    es tut mir leid, dass meine Anfragen so viel Trubel verursachen. Ich bin in der Tat sehr vorsichtig, was die Bekanntgabe meiner Daten angeht. Auch wenn ich nur wenig von mir preisgebe, schon mit ein paar Informationen könnten andere Personen darauf schließen, wer ich bin. Und daher möchte ich mich ein wenig schützen, wenn ich im Internet unterwegs bin.


    Ich bin von Geburt an schwerhörig, früh mit Hörgeräten versorgt und habe seit einigen Jahren ein Cochlea Implantat. Daher kenne ich dieses Forum. Ich bin gesetzlich versichert und möchte darauf hinweisen, dass die Krankenkassen die Versorgung mit einer FM-Anlage nur während der Schulzeit bezahlen. Zumindest war das damals so. Während dem Studium ist niemand mehr dafür zuständig - denn es greift kein Integrationsamt, Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur. Auch möchte ich mich nicht persönlich bereichern, ich würde mich nur freuen, wenn diese - (neu wirklich sehr teuren, und ich habe lange dafür gespart!) - Teile noch jemandem helfen könnten und nicht in der Schublade verstauben. Ich würde auch mit dem Preis stark nach unten gehen wenn mir jemand glaubhaft macht, dass er selbst wenig Geld hat (z.B. ebenfalls Student). Verschenken möchte ich sie jedoch nur ungern, gibt es doch genug weitere technische Geräte die ich aufgrund meiner Behinderung weiterhin benötige und die ich hoffe dadurch zumindest ein wenig mitfinanzieren zu können. Ich suche gerade, ob ich noch Quittungen finde. Ich habe die FM-Anlage vor 8 Jahren (und 3 Umzügen) angeschafft :) Allerdings kenne ich den Akustiker noch und könnte bei Bedarf vielleicht die Rechnung nochmals erhalten.


    Ich hoffe, dass das alle Fragen klärt, falls noch etwas offen sein sollte, bitte melden.


    Viele Grüße :)

  • Das Problem mit der Haltbarkeit des Akkus beim SmartLink hatte ich auch. Da der neue RogerPen so teuer ist, bin ich zum Glück auf die glorreiche Idee gekommen und habe meinen Akustiker gefragt wegen des Akkus. Er hat sich erkundigt und siehe da ein neues Akkus kostete "nur" 116.- €. Das war für mich völlig in Ordnung und nun habe ich wieder für einige Jahre etwas. Wer weiß was es dann gibt, aber bei Stadtführungen oder Vorträgen ist der SmartLink leistungsstärker als das MiniMic.

    Grüße
    Sigrid


    schwerhörig nach Masern 1962
    HG seit 1964
    Hörsturz 2000
    bilateral CI von Cochlear: Okt. 2007/Nov.2008, N6 seit 29.11.2013

  • Das mit dem Akku klingt super. Dann könnte jemand vielleicht auch die komplette Anlage nutzen. Wie gesagt, einfach bei mir melden und den Fall schildern... :) Ich habe jetzt auf jeden Fall die Rechnung für den Adapter Mlxi gefunden. Diesen habe ich erst 2011 angeschafft, als ich das CI erhalten habe. Auch damals hatte ich versucht, die Kosten übernehmen zu lassen, erfolglos. Der Akustiker selbst hat mir damals mitgeteilt:

    "Für jugendliche und auch für erwachsene CI-Träger ist die FM-Anlage nach dem Gesetz keine Kassenleistung.

    Der FM-Empfänger ist kein Bestandteil, des Cochlear Implantates bzw. des Sprachprozessors. Es ist leider tatsächlich so, dass die Krankenkasse nur Schulkindern und auch hier nur, wenn das Kind eine Regelschule besucht, die Kosten übernehmen muss.

    Es gab bisher nur wenig Einzelfälle, bei denen eine Krankenkasse eine FM-Anlage auch bei Erwachsenen übernommen hat."

    Soviel zur Behauptung von maryanne, dass FM-Anlagen in der Regel eine Kassenleistung sind!! Das ist schlichtweg falsch.

  • Hallo,

    nein. Maryanne ihre Aussage ist mittlerweile richtig.
    FM-Anlagen können von der Krankenkasse übernommen werden.

    Siehe hier:


    und da:


    Da Du erst im letzten Post geschrieben hast, wann Du sie gekauft hast, war ihre Aussage vollkommen richtig, da es mittlerweile seit einigen Jahren so ist, dass sie von verschiedenen Stellen (siehe Link 1) übernommen werden kann.

    LG
    Kim

    CI bilateral von AB und mittlerweile Naida Q70 - implantiert in Tübingen
    Lautsprach- und Gebärdensprachkompetent

  • nein. Maryanne ihre Aussage ist mittlerweile richtig.
    FM-Anlagen können von der Krankenkasse übernommen werden.


    Nein! Es ist auch weiterhin extrem schwer als Erwachsene eine FM-Anlage bezahlt zu bekommen. Nur wenn man wirklich bei Ein-zu-Eins Gesprächen beim Arzt(!) nicht ausreichend verstehen kann, hat man überhaupt eine Chance bei vielen Krankenkassen (gesetzlich und privat)!

    Mein Antrag beispielsweise wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die Krankenkasse nicht für den Pravat- und Freizeitbereich zahlt. Dinge wie Einkaufen, Kino, Vorträge, Fernsehen, usw. werden NICHT übernommen. Man schrieb mir, lediglich Arzt und Krankenhausbesuche könnten übernommen werden, weil nur diese zum Grundbedürfnis auf Teilhabe am Gemeinschaftsleben UND zum Zuständigkeitsbereich der KK's zählen würden (für das Studium beispielsweise müsste man beim Integrationsamt beantragen). Es war dann auch egal, dass ich eine Hörverbesserung im Störgeräusch von 10% auf 75% Verstehen erreicht habe.

    Es ist also noch immer äußerst schwer eine FM-Anlage zu bekommen für das "normale Leben". Etwas anderes ist das mittlerweile, wenn man die FM-Anlage für den Einsatz auf der Arbeitsstelle oder im Studium benötigt (Integrationsamt). Aber auch hier muss man sehr gut begründen, das GL auf dem Schwerbehindertenausweis hilft teilweise extrem und man braucht einen sehr langen Atem.

    Da frage ich mich wirklich wie viele Bekannte von Maryanne eine FM-Anlage bezahlt bekommen haben, wie viele davon als Erwachsene, wie viele im Freizeitbereich - und ich würde wirklich gern wissen wie sie das geschafft haben. Das wäre nämlich für mich, die gern mal an Vorträgen teilhaben , oder Freunde in belebteren Cafes treffen (Sommer-Eiscafe) oder die FM-Anlage zum Fernsehen oder telefonieren verwenden würde, höchst interessant und wenn es Wege gibt, würde ich es gern nocheinmal versuchen.

    Seit 2017 N6 bilateral / 2011-2017 CI Cochlear N5 bilateral
    --
    OP li: 05.2011 | EA: 06.2011
    OP re: 08.2011 | EA: 09.2011

    DGS und Ci :thumbup:

  • Hallo,

    es ist schwer, da stimme ich zu, aber seit 2012 ist es gesetzlich möglich.
    Siehe hier:

    Weiterhin mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die FM-Anlage seit dem 01.04.2012 als Hilfsmittel gelistet ist und auch für Erwachsene förderfähig ist aufgrund der neuen Hilfsmittel-Richtlinie. „Die Verordnungsfähigkeit von FM-Anlagen seit dem 01.04.2012 ist per Definition auch auf Erwachsene übertragbar“. Ganz allgemein umfasst die „Befriedigung von allgemeinen Lebensbedürfnissen“ (she. Hilfsmittelrichtline, § 19) auch die Kommunikationswelt des erwachsenen Schwerhörigen (z.B. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, selbständige Haushaltsführung usw).
    (vergl. BSG, Urteil vom 20.05.2003, Az.: B 1 KR 9/03 R und LSG für Saarland, Urteil vom 26.02.2007, Az.: L 2 KR 20/03).

    Oftmals ist das den Kassen aber noch nicht bewusst, da sich die meisten im Bereich Hörschädigung eh nicht gut auskennen.

    Genau aus diesem Grund habe ich damals mit meiner Anwältin ein Widerspruchschreiben aufgesetzt, welches sämtliche Gesetze festhält und aufzeigt.
    Eine Ablehnung ist nur gerechtfertigt, wenn die FM-Anlage für die "Freizeit" -Fernsehen usw.- genutzt wird.
    Für menschliches Miteinander und Job gilt dann dieses Gesetz.
    Was Fernsehen usw. angeht, wird darauf aufmerksam gemacht, dass man sich für um die 100 Euro auch eine Übertragungsanlage kaufen kann, welche den gleichen Zweck erfüllt.


    LG
    Kim

    CI bilateral von AB und mittlerweile Naida Q70 - implantiert in Tübingen
    Lautsprach- und Gebärdensprachkompetent

  • Hallo,

    Papier ist geduldig und jede Versicherung oder Amt kann zuerst mal ablehnen.

    Bei mir sagte das Integrationsamt als erster Ansprechpartner für eine berufliche Kostenübernahme, dass es nur dann die Kosten übernehme, wenn die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung nicht bezahlen würde und ich auch das Widerspruchsverfahren verlieren würde.

    Ich wurde vom Integrationsamt, da berufstätig, an die Rentenversicherung "verwiesen".
    Freundlicherweise wurde gleich das Formular mit geschickt das ich hierfür ausfüllen muss.

    Die Rentenversicherung gab den Antrag einfach an die Krankenkasse weiter.
    (Diese Antragsweitergabe ist rechtlich zulässig und man kann dagegen nicht unternehmen.)

    Allerdings ist für die beruflich beantragte FM-Anlage nicht die KK zuständig sondern die Rentenversicherung.
    Die KK darf aber nicht den Antrag wegen nicht zuständig an die Rentenversicherung zurückgeben und muss nun entscheiden.

    Die KK lehnte nicht ab, sondern bat um Geduld, denn Sie wolle mir helfen.
    Meine KK hatte wohl den Mumm und führte hinter den Kulissen einen Prozess gegen die Rentenversicherung wegen der Kostenübernahme.

    Nach einem halben Jahr bekam ich die Kostenzusage von der KK, die wiederum sich das Geld von der Rentenversicherung holte.

    Also so einfach wie auf dem Papier ist das nicht.
    Eine falsche Formulierung oder Grund für die Notwendigkeit einer FM-Anlage bei der Antragsstellung reicht aus und man hat im Falle einer Ablehnung kaum Aussicht auf Erfolg.

    Wenn ich morgen mit einem Studium anfangen würde bräuchte ich die Anlage zeitnah und habe nicht die Zeit erst durch alle Instanzen zu gehen.

    Gruß
    Schera

  • Bei mir hat jetzt die Bearbeitung meines Antrages für die Kostenübernahme von Roger Pen + 2x Roger X durch die KK etwa ein halbes Jahr gedauert! Med-El, Ärzte haben sich um die Begründungen gekümmert. Ich gab auch noch eine Begründung wg. Teilhabe im Arbeitsleben und Gesellschaft ab, also besseres Verstehen bei Besprechungen, Meetings, Vorträgen etc.

    Kann sein, dass die KK es bei der Rentenversicherung wieder holt... davon habe ich nichts mitbekommen.

    Gruss, JH.

  • Nur weil ein Kostenträger der Gesetzeslage nicht folgt, Anträge verzögert bearbeitet oder ablehnt, muss der gesetzlich verankerte Anspruch nicht fehlen.

    WEnn die FM-Anlage nicht explizit nur für das Berufsleben benötigt (beantragt) wird, ist die GKV der Kostenträger. Und wenn diese ablehnt, gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs (unter Hinweis auf die entsprechenden Paragrafen) und der Klage vor dem Sozialgericht.

    Natürlich muss der Antrag korrekt gestellt werden, die Begründung stimmen. Wer nicht selbst damit zurecht kommt, kann eine Beratungsstelle für Hörgeschädigte aufsuchen.

    Maryanne